Sonntag, 29. November 2009

Überfällige Korrektur


"US-Ärzteverband AMA fordert Überprüfung der Einstufung von Cannabis als "Substanz ohne medizinischen Nutzen"
Die American Medical Association (AMA), der größte und wichtigste US-Ärzteverband, schloss sich der Position seines Council on Science and Public Health an und ruft nun dazu auf, die bundesstaatliche Einstufung von Cannabis als so genannte "Schedule-I-Substanz" ohne medizinischen Wert zu überprüfen.

Die Entscheidung galt als überfällig, nachdem immer mehr Studien die Wirksamkeit von Cannabis für Anwendungen wie der Behandlung neuropathischer Schmerzen oder posttraumatischer Belastungsstörungen belegt hatten. Außerdem erwies sich die Substanz als ausgesprochen effektiv bei der Behandlung von Appetitlosigkeit, die häufig als Nebenwirkung von Medikamenten gegen Krebs auftritt. Immer mehr amerikanische Bundesstaaten hatten deshalb Cannabis als verschreibungspflichtiges Medikament zugelassen.

Ausgegangen war die Haltungsänderung von der Studentenorganisation der AMA, wo der Sunil Aggarwal bereits 2008 einen noch weiter gehenden Positionswechsel erwirkt hatte. Auch der wichtigste Konkurrenzverband, das American College of Physicans (ACP), hatte bereits im Vorjahr zu eine Überprüfung des Schedule-I-Status angeregt. "

USA: College unterrichtet Studenten im Anbau von Cannabis

Cannabis, ein eher ungewöhnliches Unterrichtsfach, gehört im US-Bundesstaat Michigan zum festen Lehrplan
Southfield/Washington (Deaf News Magazin) - Das Med Grow Cannabis College unterrichtet US-Medien zufolge seine Studenten in der Geschichte, den rechtlichen Richtlinien und dem Anbau von Marihuana. Hintergrund des Studiengangs sind aktuelle Änderungen in der Rechtslage Michigans, die den Anbau und Konsum von Marihuana zu medizinischen Zwecken erlauben. "Dieser Staat braucht Arbeit und wir denken, dass medizinisches Marihuana die staatliche Wirtschaft mit Hunderten Jobs und Millionen US-Dollar unterstützen kann", erklärt Nich Tennant, der 24-jährige Gründer der Einrichtung. Patienten in Michigan können bis zu zwölf Cannabispflanzen anbauen oder eine Pflegekraft beauftragen.

Cannabis ist Weltkultur


Die Hanfkultur ist in den letzten 150 Jahren weitgehend aus dem Allgemeinwissen der Bevölkerung verschwunden. Umfaßte der Artikel »Hanf« in Meyers Konversationslexikon in 15 Bänden von 1874-1878 insgesamt mehr als vier Seiten, so waren es im Brockhaus in 20 Bänden von 1929-1935 noch eine Seite und im Knaurs Lexikon in 20 Bänden von 1974 nur noch eine halbe Seite. Interessensgruppen aus Wirtschaft und Politik haben diesen Wissensschwund proaktiv mit irreführenden und angstschürenden Falschmeldungen begleitet und befördert.

Durch von Regierungen bereitwillig geförderte und gesteuerte breit angelegte Kampagnen in den Massenmedien wurde die Bevölkerung Ende der 60er Jahre und zu Beginn der 70er Jahre mit den aberwitzigsten Horrormeldungen bezüglich einer gigantischen Drogenwelle, die auf Europa überschwappte, bombardiert. Ein konkretes Wissen über Drogen ist durch diese Kampagnen jedoch kaum vermittelt worden. Die Meldungen waren häufig suggestiv konzipiert und einseitig tendenziös ausgelegt, um in demagogischer Weise die Bevölkerung zu manipulieren. Selbst völlig harmlose Haschischraucher wurden häufig als kriminelle Rauschgiftsüchtige diskreditiert.

Lange Zeit wurde Papier aus Hanffasern hergestellt. Die Papierproduktion aus Holz wurde erst im vorletzten und vor allem im letzten Jahrhundert üblich. Hätte die Verteufelung des Hanfes nicht stattgefunden und wäre man dem Hanf bei der Papierproduktion treu geblieben, dann würden heute Tausende von Quadratkilometern auf dieser Erde noch bewaldet sein und nicht abgeholzt als minderwertiger Boden die Erde verschandeln und die »Klimakatastrophe« wäre ein paar Nummern kleiner. Die Hanfparade fordert hier eine »Wiedergutmachung« seitens der Propagandisten der Prohibition.

Hanfblüten und Produkte aus Hanfblüten werden seit Tausenden von Jahren als »Zaubertrank« (Miraculix läßt grüßen) im kultischen Rahmen wie auch als Genußmittel genutzt. Diese Riten des Hanfgebrauchs zählen eindeutig zum Weltkulturerbe und sind deshalb zu schützen und nicht zu kriminalisieren.

Cannabis statt Kanonen

Geschrieben am Sonntag, 18. Oktober 2009 von El Patio

Wer heute gegen den Strich bürstet, dem wird schon morgen ein Scheitel gezogen, also doch lieber gleich eine Tonsur, anstatt eine Westerwelle? Selbst vor der Intelligenz macht die Expropriation der Expropriateure nicht halt, denn nicht nur die Umstände machen den Menschen, sondern der Mensch schafft auch die Umstände.

Nur zu oft wird er verführt, ohne sich der Verführungen bewusst zu sein, er wird fremd bestimmt, weil er sich gegen seine Determination nicht wehrt, weil er seinen Willen durch äußere oder innere Ursachen freiwillig entmachten lässt und er sich damit zum Gefangenen seiner selbst macht. Diese scheinbar zwingenden Determinanten, die werden dann aus der sozialen Position, dem sozialen Milieu und/oder eben psycho-somatischen Faktoren abgeleitet. Dabei ist das Leben vor allem ein ständiger Kampf mit sich selbst. Es ist ein permanentes „Werden“, das Schicksal hat mit der Abschaffung der Götter seine Unterdrückungsfunktion verloren und der Fatalismus wurde damit zu einem Fall von kognitiven Dissonanzen. Aber auch gegen diesen, als negativ empfundenen Gefühlszustand, hat unser Ökosystem ein Kraut wachsen lassen, doch dazu später mehr.

Die Teilung des Menschen in Körper und Seele, die Verdammung des einen und die Lobpreisung der anderen, entpuppte sich als das uralte Spiel vom „Divide et impera“, vom Teilen und Herrschen, zur Absicherung weltlicher Macht.

Und so wie die Priester durch die Erfindung der Sünde herrschten, so hat uns Guido heute dafür die Friedrich-Naumann Stiftung, die entdeckt auch den Sündenfall des „Defizits an Demokratie“ weltweit in den Vielvölkerstaaten und animiert nun überall zum großen Bittgottesdienst. Bombengürtel für das ewige Seelenheil werden gestellt. Das verschafft den Leistungsträgern unserer Nation dann bombensichere Jobs und die Glatzen lassen sich bei den anschließenden robusten Friedenseinsätzen gleich mit entsorgen. Sollte es dabei mit dem Namen auf dem Mahnmal im Bendlerblock nicht klappen, macht nichts, auch für den Unterarmverlust gibt’s ’nen Orden an die Brust.
In Honduras scheint dieses Konzept der Friedrich Naumann Stiftung fast aufgegangen zu sein, da darf dann auch bald wieder die Demokratie verteidigt werden, denn der Krieg in Afghanistan, der dient der NATO in erster Linie dazu, sich in ein globales militärisches System zu verwandeln, das dann weltweit, natürlich nur immer zur Friedenssicherung, eingreifen kann.

Da aber Demokratie und Marktwirtschaft laut westlichem Glaubenskodex unbedingt und untrennbar zusammengehören, dadurch wird der Machtpoker mit so einem selbst inszenierten Militärputsch eben zu nichts weiterem, als zur anschließenden medialen Begründung für einen erneuten robusten Stabilisierungseinsatz im Namen der Freiheit.

Diese Politik wurde von langer Hand vorbreitet, denn schon in den Verteidigungspolitischen Richtlinien von 1992 wurde diese Entwicklung für die Bundeswehr festgeschrieben, danach ist "die Aufrechterhaltung des freien Welthandels und des ungehinderten Zugangs zu Märkten und Rohstoffen in aller Welt im Rahmen einer gerechten Weltwirtschaftsordnung," das Ziel. Wie immer geht es also nicht um die Freiheit für die Armen und Entrechteten, sondern nur darum, ihnen mal wieder unter der Maske des „Gutmenschentums“ ihre Ressourcen zu klauen.

Nach dem Mauerfall hatte die NATO ihre Existenzberechtigung verloren, ihr Gegner hatte sich in Luft aufgelöst, der Feind war einfach nicht mehr da, sie hätte sich also eigentlich selber abschaffen können und müssen, die Rüstungsausgaben hätten drastisch heruntergefahren werde können und die Bevölkerung wäre damit endlich in den Genuss der versprochenen Friedensdividende gekommen.

Doch so eine Politik stand im Widerspruch zu den Interessen unserer ökonomischen Eliten und so setzten sie einen Paradigmenwechsel durch, aus einer Armee zur Verteidigung, wurde ein Instrument zur Herstellung einer „gerechten“ Weltwirtschaftsordnung, der Sicherung von Rohstoffen und der Öffnung von Märkten.

Der mediale Kampf um die weltweite Demokratie, der Propagandafeldzug um den Bau von Dorfbrunnen und Mädchenschulen, der reichte aus, um bei der Mehrheit der deutschen Bevölkerung die wahren Kriegsgründe erfolgreich zu verschleiern.

Der Krieg gegen Jugoslawien 1999 war die erste »out of area«-Operation des Nordatlantikpakts, es war die erste Operation außerhalb Nordamerikas und des europäischen NATO-Gebietes, davor war die NATO eine Allianz von 16 Ländern, die noch nie eine militärische Operation durchgeführt hatte und danach trat dann genau das ein, was die Kritiker des Überfalls auf Jugoslawien vorausgesagt hatten. Das Bündnis verwandelte sich in eine Maschinerie zur weltweiten Kriegsführung, zu einer Allianz von 26 Mitgliedern (im Jahr 2005), die in acht simultanen Operationen auf vier Kontinenten mit der Hilfe von 20 Partnern in Eurasien, sieben im Mittelmeerraum, vier am Persischen Golf und einer Handvoll leistungsfähiger Mitwirkender an der Peripherie, agieren.

Damit hat sich der Krieg in Afghanistan zu einem geo-militärischen Einfall der USA und der NATO bis nach Süd- und Zentralasien sowie in die Region des Kaspischen Meeres ausgeweitet. Dieser „robuste Stabilisierungseinsatz“ dient dabei als Schmelztiegel für eine integrierte, Kampf erprobte, internationale Streitmacht, die überall in der Welt eingesetzt werden kann, wann und wo immer die politischen Kommandozentralen in Washington und Brüssel dies künftig wünschen. Das heißt, überall dort, wo die Interessen eines Volkes der Sicherung der Rohstoffe für die Industrienationen und der Öffnung der Märkte für ihre Produkte entgegenstehen.

Das NATO-Programm „Partnership for Peace“ verlangt eine Kompatibilität der Waffensysteme, es schafft damit einen einheitlichen Absatzmarkt und treibt damit dann auch die Militärausgaben der Mitgliedsländer in die Höhe. Gleichzeitig werden das Militär und die Sicherheitsdienste von »politisch unzuverlässigem« Personal gesäubert, die Offizierscorps werden in den Militärakademien der NATO ausgebildet, und sie werden in einer gemeinsamen Sprache – Englisch – auf gemeinsame Auslandseinsätze vorbereitet.

Noam Chomsky hat das in einem Interview mit Klaus Theweleit, anlässlich der Verleihung des Ossietzky-Preises, treffend auf den Punkt gebracht, für ihn bilden die Kriege der USA und der NATO gegen Jugoslawien, Afghanistan und den Irak ein ganzes strategisches Paket. Sie sind nur zusammen zu sehen und sie sind nur zusammen zu analysieren. Es geht bei allen drei Kriegen, auch wenn unser Mainstream es immer wieder auszublenden versucht, primär nicht etwa um die Sicherung der Menschenrechte, sondern um Ressourcensicherung, um die Durchsetzung eines imperialen Ordnungsanspruchs.

Mit unseren Polit-Importen aus Österreich hatten wir Deutsche etwas Pech, statt embedded mit dem Terminator, sind wir mit dem größten Würstchen aller Zeiten inflagranti ertappt worden, einem impotenten Anstreicher, der noch dazu an der Nadel von Doc. Feelgood hing.

Die „Matratze“ in der vorigen Woche hat bei einigen Lesern dieser Kolumne zu leichten Irritationen geführt, dabei sind die Zeiten der umherschweifenden Hasch-Rebellen auch in Berlin Geschichte. Heute gilt dagegen die Parole: „ Von Arnold lernen, heißt siegen lernen!“ Die Matratze stand bei mir nur als ein Synonym für ein vorgezogenes Konjunkturprogramm, denn zur Haushaltssanierung der Berliner Republik darf auf deutschem Boden nie wieder ein Joint ausgehen! Ein Neuss auf Angies Gästeliste hätte glatt einen Ronald Berger und 9 Ackermänner ersetzt, oder umgekehrt. Das ist wie beim Hase und beim Igel, Sie können wählen was sie wollen, einer der beiden ist immer schon da.

Statt also die Konjunktur weiter mit der Waffenproduktion anzukurbeln, immerhin schon heute weltweit das zweitwichtigste Handelsgut, und die globalen Ressourcen mit „Friedenseinsätzen“ zusammenzuklauen, also weiterhin einem historisch überholten Keynesianismus anzuhängen, geht Arnold Schwarzenegger, als Gouverneur von Kalifornien, vollkommen neue Wege.Das nun ausgerechnet er, der Muskelmann, der als Conan der Barbar und Endzeitkämpfer vom bürgerlichen Feuilleton geschmähte ehemalige Hollywood-Star und Fitness-Apostel, für seinem vor dem Konkurs stehende Staat Kalifornien jetzt eine Gesetzesinitiative ins Rollen brachte, nach der Marihuana legalisiert und mit 50 Dollar pro Unze besteuert werden soll, das mutet auf den ersten Blick wie ein ökonomischer Witz an. Auf dem zweiten Blick entpuppt sich die Idee allerdings als genial, denn das ist echter Keynesianismus für Fortgeschrittene.

Noch ist der Drogenhandel, weltweit das drittwichtigste Wirtschaftsgut, fest in der Hand vom CIA und anderer Schlapphüte, aber dank Arnie soll dieses Monopol jetzt geknackt werden. Das Steuer zahlende freie, mittelständische Unternehmertum soll in Kalifornien den Cannabis-Anbau in die Hand nehmen, und damit bekäme Arnie seinen Haushalt in die Tüte, würde dem CIA seine Dogengewinne und damit die ökonomische Basis für die Kriegsspiele entziehen und auch die Afghanen könnten dann endlich wieder beruhigt Hochzeit feiern.

Rund vier Prozent der Weltbevölkerung haben im Jahr 2006 weltweit Cannabis konsumiert, immerhin 166 Millionen Menschen, einer von 25 im Alter zwischen 15 und 64 Jahren. Das Risiko abhängig zu werden ist im Vergleich zu anderen Suchtmitteln relativ gering, hat jüngst eine Studie ergeben. Dieses Abhängigkeitsrisiko liegt für Nikotin bei 32 Prozent, für Heroin bei 23 Prozent, für Kokain bei 17 Prozent, für Alkohol bei 15 Prozent und für sonstige Stimulanzien immerhin noch bei elf Prozent, bei Cannabis liegt dagegen die Suchtabhängigkeit bei nur neun Prozent.

Die meisten Joints, Wasserpfeifen oder Bongs kreisen vor allem bei jungen Menschen aus den USA, Australien und Neuseeland, gefolgt von Europa. Die Autoren der „Lancet-Publikation“ kommen aber zu dem Ergebnis, dass die Belastung durch Cannabiskonsum im Vergleich zu Alkohol, Tabak und anderen illegalen Drogen relativ gering ist. Auch die Wissenschaftler einer kürzlich erfolgten Studie in Australien haben geschätzt, dass der Cannabiskonsum nur zu 0,2 Prozent zur Gesamtbelastung durch Krankheiten beitrage. Und das, obwohl das Land mit den höchsten Cannabiskonsum verzeichnet.

Hanffelder statt Waffenfabriken, Schwerter zu Flugscharen, ach was wäre die Welt wieder für ein friedlicher Ort. Nur unserer Tigerenten-Fraktion, der fehlt es mal wieder am Durchblick, die sind wie Weihnachtsgeschenke, als Wähler möchte man sie am liebsten gleich wieder umtauschen.

L.A. got it.


Vor 15 Jahren verbrachte ich einen Tag mit meinem Ko-Autor Jack Herer an seinem "Hemp"- Infostand an der Promenade in Venice, dem Strand von Los Angeles, wo er Unterschriften für eine Volksabstimmung zur Legalisierung von Medical Marihuana sammelte. Im November 1996 war die Initiative erfolgreich und Californien wurde der erste US-Bundesstaat, der Cannabis zu medizinischen Zwecken wieder erlaubte. Diesem Beispiel sind mittlerweile über ein Dutzend andere Bundesstaaten gefolgt, in denen eine ärztliche Bescheinigung als Lizenz zum Besitz von Hanfblüten und Anbau einer begrenzten Zahl von Pflanzen ausreicht. Wer nicht selbst anbauen will, kann mit seiner Lizenz einen Betreuer legitimieren, was zu einer Vielzahl von Abgabestellen geführt hat, die mit mehreren Dutzend Lizenzen von Patienten teilweise große Treibhäuser und Growrooms betreiben. Nachdem der Stadtrat von L.A. 2007 eine Zulassungsbegrenzung der bis dahin 187 "Hanfapotheken" verkündete, führte dies zu einem Boom von Registrierungen auf mittlerweile 966. Die "L.A.Times" versucht nun, diesen nach hinten los gegangenen Regulierungsversuch zu skandalisieren, indem sie eine Karte mit den Standorten veröffentlicht und nachgemessen hat, dass 260 dieser Abgabestellen näher als 1000 Fuß von Schulen, Parks oder Büchereien liegen, was laut Stadtgesetz verboten sei. Die in der Nähe liegenden Abgabestellen für Alkohol und Tabak sowie die Pharma-Supermärkte wurden indessen nicht aufgelistet. Ebenso fehlt der Hinweis, dass sich dort keine Schulkinder, sondern nur registrierte Patienten mit Cannabis versorgen können. Stattdessen mokiert sich das Blatt über die Wortwahl, die die Hanfapotheken in ihren Selbstbeschreibungen pflegen:
" It's green. It's herbal. It's organic. It's compassionate. It's healing. And it's nonprofit too.(..)Those words, pulled from the Los Angeles city clerk's website, were the most common descriptors in the names of the 966 dispensaries registered in the city. A Times analysis of pot store names, however, showed that the most frequently occurring word was the socialist-tinged "collective," appearing in 199 of the names."
Uuuuh – grün und non-profit, sowas hören Pharmamafia und Wallstreet gar nicht gerne, denn das Patent für Hanf liegt bei Mutter Natur und die produziert zum Gestehungspreis von einfachem Gemüse ein Medikament, das nicht nur als Antidepressivum, sondern auch bei einem Dutzend anderer Indikationen besser wirkt als überteuerte Pharmaprodukte. Und bei "kollektiv" macht das Blatt dann unterschwellig klar: nur ein Kommunistenjäger wie McCarthy kann uns noch retten!

Samstag, 28. November 2009

Freitag, 27. November 2009

Aktion Torso 2006-2009

Cannabis als Medizin gegen Hepatitis C

Egalisierung von Cannabis


Alkohol und Nikotin sind in Österreich staatlich erlaubte Drogen.
Cannabis ist dagegen seit 1961 verboten. Weit über eine halbe Million Menschen konsumieren in Österreich gelegentlich Cannabis. Sie genießen ihr Kraut wie andere Flüssiges aus Hopfen und Malz oder edlen Reben.
Wie alle psychoaktiven Substanzen hat auch Cannabis Auswirkungen auf die Gesundheit, diese sind aber weniger schwerwiegend als jene von Alkohol und Nikotin. Cannabis kann weder zum Tod noch zu körperlicher Abhängigkeit führen.
Cannabis ist keine „Einstiegsdroge”. Es gibt keinen wissenschaftlich nachweisbaren Kausalzusammenhang, dass auf Cannabiskonsum der Umstieg auf Heroin folgen muss.
Ein Zusammenhang darf aber nicht übersehen werden: Die Gesetzeslage zwingt Konsumentinnen und Konsumenten auf den Schwarzmarkt, dort wird ihnen neben Cannabis auch Härteres angeboten. Kein Wunder, dass das größte Interesse am gesetzlichen Verbot die internationale Mafia hat, denn der illegale Handel garantiert satte Gewinne. Je höher die Strafe, desto höher die Preise und damit die Gewinne.
Das staatliche Cannabisverbot entspricht nicht mehr der gesellschaftlichen Entwicklung. In den vergangenen vierzig Jahren hat sich Cannabis neben Alkohol und Nikotin zur Droge unseres Kulturkreises entwickelt. Dieses Faktum durch staatliche Verfolgungsbürokratie umkehren zu wollen, ist ein sinnloses Unterfangen und beschneidet die Bürger- und Bürgerinnenrechte in untragbarer Weise. Neben der Entmündigung der Menschen kostet das Verbot den Steuerzahlenden jährlich Millionenbeträge im mehrstelligen Bereich. Der volkswirtschaftliche Schaden (Arbeitslosigkeit, Schulrauswurf etc.) ist ebenfalls enorm.
Daher kann es im Sinne der Menschenrechte nur eines geben, die Gleichstellung von Cannabis mit den legalen Drogen Alkohol und Nikotin!Euer Bernhard

Donnerstag, 26. November 2009

Der Kaiser trägt keine Kleider

Ich freue Mich, Euch den neuen Film „The Emperor Wears No Clothes“ von Jack Herer präsentieren zu können.

Jack Herer, von der Zeitschrift "High Times", wurde am 18. Juni 1939 in New York City geboren, seine jüdischen Eltern waren aus Osteuropa mit letzter Station in Polen in die USA ausgewandert. Nach der High School trat er freiwillig in die Armee ein und diente in Korea, wo er zum Dolmetscher ausgebildet wurde. Seiner ersten Ehe entstammen drei Kinder, zwei weitere den beiden nächsten.

Im Juli 2000 erlitt er einen Herzinfarkt und einen Schlaganfall, der zur Folge hatte, dass er seine rechte Körperseite nur noch mit Schwierigkeiten bewegen kann. Laut eigener Aussage hat er sich aber seit Mai 2004 weitestgehend erholt, was er seinem Cannabis-Konsum zuschreibt.

Er kandidierte zweimal bei den US-Präsidentschaftswahlen 1988 und 1992 als Kandidat der Grassroots Party. Besondere Ehre wurde ihm zuteil, als eine erfolgreiche Cannabissorte (Strain Jack Herer) nach ihm benannt wurde.

Studie: Niederländer kiffen in Europa mit am wenigsten



Die Niederländer konsumieren in Europa mit am wenigsten Marihuana und Cannabis. Unter den niederländischen Erwachsenen haben im vergangenem Jahr 5,4 Prozent Cannabis konsumiert, der europäische Durchschnitt liegt bei 6,8 Prozent.

Dies ist überraschend, weil in den Niederlanden die liberalste Politik in Europa bezüglich "weicher Drogen" herrscht. In den Niederlanden ist der Erwerb von kleinen Mengen Marihuana in "Coffee-Shops" von der Polizei geduldet, in Amsterdam gibt es 228 "Coffee-Shops", die einen Anziehungspunkt für Touristen darstellen

Laut dem Bericht der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht wird am meisten Marihuana in Italien (14,6 Prozent), Spanien, der Tschechischen Republik und Frankreich konsumiert.

Drogenpolitik weiterdenken - Entkriminalisierung ausgestalten


Anlässlich der Ernennung der Drogenbeauftragten Dyckmans erklärt Prof. Dr. jur., Dipl.-Psych. Lorenz Böllinger, Sprecher des Schildower Kreises:

Wir begrüßen die neue Drogenbeauftrage Mechtild Dyckmans in ihrem Amt. Damit verbinden wir die Hoffnung auf ein Ende des Stillstandes in der Drogenpolitik. Nach der Legalisierung von Diamorphin zu medizinischen Zwecken sind nun weitere mutige Schritte nötig. Gerade als Juristin sollte Frau Dyckmans um gesetzgeberische Initiativen bemüht sein, die ansatzweise praktizierte Entkriminalisierung des Drogengebrauchs in Deutschland endlich in eine rechtlich einwandfreie Form zu bringen. Dazu kann inzwischen auf umfangreiche Erfahrungen in anderen Ländern zurückgegriffen werden. Entscheidend ist der Vorrang der Sozial- und Gesundheitspolitik vor der Strafverfolgung sowie die Berücksichtigung der Eigenverantwortung des Einzelnen.

Der Staat darf die Bürger durch die Drogenpolitik nicht schädigen. Es ist deshalb notwendig, Schaden und Nutzen der Drogenpolitik ideologiefrei wissenschaftlich zu überprüfen. Der Bundestag sollte hierzu eine Enquête-Kommission einrichten, die sich grundsätzliche Gedanken macht. Auch die Abschaffung der Drogenprohibition und die Möglichkeit legaler Bezugswege müssen hierbei in Erwägung gezogen werden.
Ansprechpartner für Rückfragen

* Prof. Dr. jur. Lorenz Böllinger, Universität Bremen
* Telefon: 0421-218-3068
* Email: info@schildower-kreis.de

Über den Schildower Kreis
Der Schildower Kreis ist ein Netzwerk von Experten aus Wissenschaft und Praxis. Wir wollen auf die schädlichen Folgen der Drogenprohibition aufmerksam machen und legale Alternativen zur repressiven Drogenpolitik aufzeigen.

Im Schildower Kreis sind folgende Fachleute vernetzt:
Prof. Dr. habil Gundula Barsch, Prof. Dr. jur., Dipl.-Psych. Lorenz Böllinger, Prof. Dr. Horst Bossong, Dr. Bernd Dollinger, Prof. Dr. Johannes Feest, Andreas Heimler, Prof. Dr. Henner Hess, Prof. Dr. Manfred Kappeler, Michael Kleim, Dr. Axel Klein, Dr. Nicole Krumdiek, Prof. Dr. jur. Cornelius Nestler, Dr. Bettina Paul, Dr. Helmut Pollähne, Prof. Dr. jur. Stephan Quensel, Dirk Schäffer, Prof. Dr. Sebastian Scheerer, Prof. Dr. Henning Schmidt-Semisch, Dr. Wolfgang Schneider, Prof. Dr. Heino Stöver, Dr. Rainer Ullmann, Dipl. FinW. Georg Wurth

Zum Schildower Kreis: Schildower-Kreis.de

Mittwoch, 25. November 2009

Hanf-fest

28. November 2009 - 20:00

Am Sams­tag den 28.​11. fin­det ihr ab 15h im Tüwi ein Tages&Nacht­pro­gramm zum Thema: Mensch im Rausch.
Der ge­sam­te Abend ist ein so­li­da­ri­täts Event für Leute die von der re­pres­si­ven „Sucht“"Gift“ Po­li­tik im Land be­trof­fen sind. Neben Fil­men/ Work­shops/ Aus­stel­lung und Vor­trä­gen auf ver­schie­de­nen Sta­tio­nen gibt es am Abend Band­pro­gramm und DJa­nes zum Tan­zen und Chil­len. inkl. Space­Bar, Chai, Info­stän­den und jede Menge mehr… (im laufe der Woche kommt auch das Zeit­lich ge­naue Pro­gramm on­line)

Montag, 23. November 2009

Das Recht auf Rausch

A. Vormerkung

„Heute liegt die politische Vernunft nicht mehr dort, wo die politische Macht liegt. Es
muss ein Zustrom von Intelligenz und Intuition aus nicht offiziellen Kreisen stattfinden,
wenn Katastrophen verhütet oder gemildert werden sollen.“ Dieser Satz, den Hermann
Hesse gegen Ende der Weimarer Republik schrieb, entstammt einem Redemanuskript
des Publizisten Dr. Günter Amendt. Er passt zum Thema.
Nun kann man sich fragen, ob jemals politische Macht und politische Vernunft
beieinander gelegen haben. Auf die in Westeuropa und in den USA praktizierte
Drogenpolitik bezogen lässt sich diese Frage eindeutig beantworten: Da, wo die
drogenpolitische Macht liegt, hat sich die politische Vernunft schon vor längerem
verabschiedet.
Wer heute vom Drogenelend redet, meint in Wahrheit das Elend der Drogenpolitik. In
der Drogenpolitik gibt es keinen Königsweg. Aber es gibt viele Holzwege. Einer dieser
Holzwege ist das Strafrecht und die z. Zt. noch geltende Prohibitionspolitik.
Diese Politik hat versagt. Sie ist kontraproduktiv und ist für eine Vielzahl der Probleme
verantwortlich, die sie angeblich bekämpfen will.
Im nachfolgenden soll zunächst eine Analyse der gegenwärtigen Drogenpolitik
vorgenommen werden, um dann im Weiteren darzulegen, warum die z. Zt. noch
herrschende Politik der Prohibition gescheitert ist. Im Anschluss daran sollen die
Konsequenzen dargestellt werden, die erforderlich sind, um zu einer Entschärfung des
Drogenproblems beizutragen.
Eine Lösung des Drogenproblems ist nicht in Sicht. Bei der Diskussion um eine „neue
Drogenpolitik“ geht es lediglich um die Frage der Schadensminimierung- mehr ist nicht
möglich.

B. Bestandsanalyse
Die gegenwärtige Drogenpolitik ist durch ein hohes Maß an Fehlinformationen, durch
Ideologisierungen und durch eine Tabuisierung bestimmter Problembereiche
gekennzeichnet.
Wir hätten eine bessere, sprich humanere Drogenpolitik, wenn nicht nur Politiker
sondern auch Medien und die Bevölkerung besser über die sog. illegalen Drogen und
ihre pharmakologischen Auswirkungen informiert wären.

I. Fehlinformationen
1. Zunächst ist es schon ein unverzeihlicher Fehler des Gesetzgebers im
geltenden Betäubungsmittelstrafrecht, alle Drogen in einen Topf zu werfen.
Während in der Fachöffentlichkeit, aber auch bei den Gerichten, zwischen den sog. weichen und harten Drogen unterschieden wird, hat der Gesetzgeber eine
entsprechende Unterscheidung immer noch nicht vorgenommen.
Die Gefährlichkeit von Kokain und Heroin wird gerade bei Jugendlichen durch
die Gleichbehandlung mit Haschisch verharmlost. Stellen Jugendliche fest, dass
Haschisch - entgegen den Behauptungen der Erwachsenen - relativ harmlos ist,
so könnte sie diese erlebte Unwahrheit zu dem gefährlichen Fehlschluss
verleiten, bei Kokain und Heroin hätten die Erwachsenen in gleicher Weise die
Unwahrheit gesagt.
2. Auch über die Wirkungsweisen der einzelnen Drogen herrschen
verschwommene und fehlgeleitete Vorstellungen. So hält sich z. B. bei den
Cannabis- Produkten noch immer unausrottbar das Märchen von der sog.
„Einstiegsdroge“. Dies, obwohl in der seriösen Wissenschaft, aber auch in
jüngeren Stellungnahmen und Entscheidungen der höchstrichterlichen
Rechtssprechung, diese Stammtischtheorie längst in das Buch der Märchen
verwiesen worden ist.
3. Mit der statistisch belegbaren Tatsache, dass viele Heroinabhängige vor ihrem
Heroinkonsum Haschisch zu sich genommen haben, wird der intellektuelle
Fehlschluss begründet, der Konsum von Haschisch führe mehr oder weniger
zwangsläufig zum Heroinkonsum.
Dabei wird übersehen, dass 95% der Haschischkonsumenten nicht übersteigen
und dass dort, wo ein Umstieg stattfindet, regelmäßig Suchtstrukturen über
Alkohol- und Nikotinkonsum gebildet worden ist.
Es wird verschwiegen, dass in sog. Umstiegsfällen nicht die Substanz und ihre
Wirkungsweisen ursächlich für den Umstieg sind, sondern die suchtbedingte
Problemsituation des Konsumenten. Wer mit dem Suchtmittel seinen
persönlichen Lebensproblemen zu „entfliehen“ sucht, der wird sich die
Suchtmittel suchen, die ihm diese Flucht am besten und wirkungsvollsten
ermöglichen. Er wird ständig zwischen den einzelnen Suchtmitteln pendeln und
dabei nach dem Mittel streben, das ihm hierbei am besten „hilft“. Ursächlich für
dieses Umsteigen von einem Suchtmittel zum anderen ist dann aber nicht die
Wirkungsweise des jeweiligen Suchtmittels, sondern das regelmäßig krankhafte
Bedürfnis, mit einem Suchtmittel (möglichst dem wirkungsvollsten) den aktuellen
Lebensproblemen „entfliehen“ zu wollen.
4. Ein klassischer „Umstiegseffekt“ von Cannabis- Produkten zu harten Drogen
lässt sich aber in anderer Weise begründen. Dadurch, dass sowohl die weiche
als auch die harte Droge gleichermaßen pönalisiert wird, muss der Konsument
der weichen Droge zu dem Dealer gehen, der auch über die harte Droge
verfügt. Der Konsument wird daher praktisch von Staats wegen zwangsweise
dem Dealer zugeführt. Da dieser regelmäßig ein wirtschaftliches Interesse daran
hat, die profitträchtigere harte Droge zu vertreiben, entwickelt er
Verkaufsstrategien, den Haschischkonsumenten zum Konsum der härteren
Droge zu bewegen, über diesen „sozialen Kontakt“ erfolgt häufig ein Umstieg.
Nach den gerichtlichen Feststellungen des Lübecker Landgerichts in seinem
sog. Cannabisbeschluss, die mit entsprechenden Erhebungen, die das
schweizerische Bundesgericht vorgenommen hat, übereinstimmen, lässt sich sagen, dass der Konsum von Haschisch keine „ernstliche und dringende
Gesundheitsgefahr“ für den einzelnen darstellt.
5. Auch über die Wirkungsweise von Heroin herrschen in vielfältiger Weise falsche
Vorstellungen.
Heroin ist ein hervorragendes Schmerzmittel (allerdings mit einem sehr hohen
Suchtpotential) und war bis 1971 in Deutschland ein Verkehrs- und
verschreibungsfähiges Betäubungsmittel. Noch heute ist es in Ländern wie
England, Kanada, Belgien, Holland, Island, Malta und der Schweiz autorisiert.
Der führende deutsche Schmerztherapeut Michael Zens aus Bochum setzt sich
demnach auch vehement dafür ein, Heroin für Krebsschmerzpatienten
zuzulassen. Es steht pharmakologisch fest, dass reines Heroin in der richtigen
Dosierung ein ganzes Leben lang genommen werden kann, ohne dass davon
gravierende Schädigungen für die Gesundheit des Konsumenten ausgehen. Bei
einer Überdosierung können Verstopfungen oder auch Atemstillstand eintreten.

Um es auf den Punkt zu bringen:
Wer regelmäßig reines Heroin in der richtigen Dosierung nimmt, schädigt sich
gesundheitlich erheblich weniger, als derjenige, der regelmäßig in
suchtabhängiger Form Alkohol zu sich nimmt.
Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass niemand nach dem ersten
oder zweiten Schuss süchtig wird. Statistisch liegen zwischen dem ersten
Schuss und einer Abhängigkeit im medizinischen Sinne 1,2 Jahre.
6. Zu den Fehlinformationen bzw. zu der nicht wahrgenommenen Realität gehört
auch, dass der verelendete Fixer am Bahnhof nur einen Teilausschnitt der
gesamten Fixerszene darstellt. Forschungen belegen jedoch, dass auch ein
sozial kontrollierter Umgang mit Heroin und Kokain möglich ist. Der sog.
Wochenendfixer ist auch ein Teil der Drogenwirklichkeit - wenngleich er im
Bewusstsein der Öffentlichkeit nicht gegenwärtig ist.

II. Zu den Tabus:
In der gegenwärtigen Drogendiskussion gibt es zwei Tabus (von unterschiedlicher
Qualität):
1. das Eintreten für eine Entkriminalisierung der Drogengebraucher (hiermit ist
gemeint, dass der Erwerb und Besitz weicher und harter Drogen zum
Eigenverbrauch straflos bleibt) und
2. das Eintreten für eine kontrollierte Legalisierung weicher und harter Drogen.
Wer mit solchen Vorschlägen aufwartet, muss damit rechnen, als Kindermörder oder
als Handlanger der Mafia diffamiert zu werden. In einer Zeit, in der allgemeiner
politischer Populismus angesagt ist, wagt es bei einer so massiven Gegenreaktion
niemand, der politisch bestehen will, entsprechende Forderungen in die öffentliche
Diskussion zu tragen.
Die Drogenauseinandersetzung nimmt häufig den Charakter religions-ähnlicher
Streitigkeiten an. Für solche Streitigkeiten ist es typisch, dass nicht mit Gründen
argumentiert, sondern mit Abgründen um sich geworfen wird.
Aus diesem Niveau ist die gesellschaftlich-politische, aber auch juristische Diskussion
angesiedelt. Ein solches Diskussionsniveau verstellt den Blick auf die
pharmakologischen und psychosozialen Fakten und verhindert so einen sachgerechten
Diskurs und zweckmäßige politische Handlungsalternativen.

C. Die Illusion von der drogenfreien Gesellschaft
Es ist eine Illusion zu glauben, dass wir in einer Konsumgesellschaft wie der unsrigen
ohne Drogen auskommen könnten. Es hat nie eine drogenfreie Gesellschaft gegeben
und es wird niemals eine geben.
Das Abstinenzparadigma ist eine heuchlerische und mit den Realitäten dieser
Gesellschaft nicht in Einklang zu bringende Utopie. Es ist inhuman und anmaßend,
eine solche Utopie mit den Mitteln des Strafrechts durchsetzen zu wollen.
Es stellt einen Akt nicht hinzunehmender staatlicher Bevormundung dar, wenn der
Staat mit den Mitteln des Strafrechts – dem härtesten Mittel staatlicher Sozialkontrolle –
den Versuch unternimmt, volljährigen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die im Vollbesitz
ihrer geistigen Kräfte sind, von Staats wegen vorzuschreiben, was sie essen und
trinken wollen.
Das Menschenbild des Grundgesetzes, das von einer freiverantwortlichen
Persönlichkeit ausgeht, muss dem einzelnen die Entscheidung überlassen, ob und in
welchem Umfang er Rauschmittel zu sich nimmt. Damit soll nicht einer hedonistisch
geprägten, auf Rausch ausgerichteten Gesellschaft das Wort geredet werden.
Vielmehr soll verhindert werden, dass das Abstinenzparadigma einiger weniger
anderen mit den Mitteln des Strafrechts aufgedrängt wird.
Damit ist auch das Stichwort geliefert, das die gegenwärtige Drogenpolitik
kennzeichnet. Bei der Drogenpolitik geht es nicht nur um den Streit, ob man eine
drogenfreie Gesellschaft will, sondern auch mit welchen Mitteln man so ein Ziel zu
erreichen versucht.
Es ist legitim und anerkennenswert, wenn man das Ziel einer drogenfreien Gesellschaft
zu verfolgen sucht und sich hierbei des Mittels der Prävention bedient.
Wenn jedoch im Rahmen der Prävention das strafrechtliche Verbot zur Anwendung
kommt, dann ist dieses Mittel strikt abzulehnen. Dies deswegen, weil das Strafrecht
das härteste Mittel staatlicher Sozialkontrolle darstellt. Es kommt deswegen nur als
letztes Mittel, gewissermaßen als ultima ratio in Betracht. Bei der Drogenpolitik wird es
aber als erstes Mittel angewandt.
Andere Wege werden nur halbherzig angedacht und ohne Engagement verfolgt. Das
ist verhängnisvoll, weil das Mittel des Strafrechts erstens untauglich und zweitens
kontraproduktiv ist. Wer den Blick vor der Realität nicht verschließt, kann feststellen,
was in Fachkreisen immer wieder hervorgehoben wird: Die gegenwärtige Prohibitionspolitik, die sich auf das Strafrecht stützt, ist gescheitert. Trotz des
intensiven Einsatzes des Strafrechtes ist insgesamt kein nennenswerter Rückgang
• der Erstkonsumenten
• der Drogentoten und
• der Beschaffungskriminalität zu verzeichnen.
Betrachtet man das Problem ökonomisch, dann hat das Strafrecht weder auf der
Angebotsseite noch auf der Nachfrageseite Erfolg gehabt:
1. Mit den Mitteln des Strafrechts ist es unmöglich, den Drogenmarkt in den Griff
zu bekommen.
Genauen Angaben darüber, wie viel Prozent der weltweit hergestellten illegalen
Drogen beschlagnahmt werden, gibt es nicht, weil keiner mit Sicherheit sagen
kann, wie viele Drogen weltweit hergestellt werden. Je nach Schätzung, wird
vermutet dass es der Polizei weltweit lediglich gelingt, 9% des produzierten
Cannabis und 12% des Heroins zu beschlagnahmen. Deswegen ist jede
Meldung über einen Fahndungserfolg gleichzeitig eine Meldung über den
Gesamtmisserfolg. Auch durch den Einsatz neuer Mittel der Strafverfolgung wie
verdeckte Ermittler und den sog. Großen Lauschangriff konnte diese Bilanz nicht
wesentlich verbessert werden.
Die Erfolg- und Sinnlosigkeit dieses Kampfes gegen illegale Drogen mit dem
Mittel des Strafrechts lässt sich auch mit einer einfachen Überlegung
verdeutlichen:
Es gibt kein Gefängnis in der Bundesrepublik, in dem nicht mit Drogen
gehandelt wird. Dies, obwohl ein Gefängnis relativ überschaubar ist und über
eine extrem hohe Kontrolldichte verfügt. Wenn es nicht einmal möglich ist, in
einem solchen Bereich für Drogenfreiheit mit staatlichen und polizeilichen Mitteln
zu sorgen, dann wird offenkundig, dass dies erst recht in einer Gesellschaft, die
nicht nach den Strukturen eines Gefängnisses organisiert ist, auch nicht möglich
sein wird.
Die Erfolglosigkeit des polizeilichen Kampfes im Bereich der Angebotsseite wird
auch deutlich, wenn man sich die strafrechtlichen Verurteilungen vor Augen
führt. Danach sind – bezogen auf das Jahr 2007- von über 48.000
Verurteilungen im Bereich der Rauschgiftkriminalität lediglich 1.552
Verurteilungen erfolgt, bei denen die Freiheitsstrafe höher als 6 Monate war.
Das sind 3,2%.
Das macht deutlich, dass die Polizei an die eigentlichen Hintermänner des
Drogenhandels nicht herankommt und den Richtern regelmäßig untergeordnete
Dealer, Kuriere und Kleinkonsumenten präsentiert werden.
Dazu muss man wissen, dass bei sog. “nichtgeringen Mengen „ bzw. der
„Einfuhr“ sehr hohe Mindeststrafrahmen von einem bzw. zwei Jahren existieren.
2. Aber auch auf der Nachfrageseite entfaltet das Strafrecht keine präventive,
sprich: abschreckende Wirkung. Das hat im Dezember 1992 erstmalig die Bundesregierung im Rahmen der Antwort auf eine Große Anfrage der SPDBundestagsfraktion
eingeräumt.
Untersuchungen belegen, dass in den Staaten, in denen die Strafandrohungen
zurückgenommen worden sind bzw. in denen die Strafandrohungen erhöht
worden sind, keine Auswirkungen auf das Konsumverhalten eingetreten sind.
Auch Befragungen von Jugendlichen belegen, dass die Frage, ob die mögliche
Bestrafung auf den Konsum Auswirkungen hat, für die Konsumenten keine
wesentliche Bedeutung besitzt.
Dies ergibt sich insbesondere daraus, dass die Drogenkonsumenten nicht
einsehen können, für etwas bestraft zu werden, was allenfalls sie selbst
schädigt.
Dabei respektiert der Gesetzgeber zwar formal das „Recht auf
Selbstschädigungen“. Der Konsum als solcher ist straffrei. Dies hilft dem
Konsumenten im Regelfall aber nicht, weil er, um konsumieren zu können, die
Droge zuvor erwerben oder besitzen muss. Diese Verhaltensweisen sind unter
Strafe gestellt. Durch diesen „gesetzgeberischen Taschenspielertrick“ ist der
Konsum formal straffrei, aber faktisch unter Strafe gestellt.
Die Bestrafung von Verhaltensweisen, die u. U. zu einer Selbstschädigung
führen können, verdient in diesem Zusammenhang in besonderer Weise
hervorgehoben zu werden. Beim Drogenstrafrecht begegnen wir dem
Phänomen, dass ohne Fremdschädigung eine strafrechtliche Verfolgung
einsetzt. Generell ist das Strafrecht von dem Gedanken beherrscht, dass fremde
Rechtsgüter verletzt werden müssen, damit eine strafrechtliche Ahndung
eintreten kann. Dies ist jedoch bei Drogendelikten nicht der Fall. Opfer und Täter
fallen zusammen.
Diese Besonderheit führt aus nachvollziehbaren Gründen dazu, dass
Drogenkonsumenten die staatliche Bevormundung, die hierin liegt, nicht
einsehen wollen und sich zu recht weigern, es zu akzeptieren, dass sie mit
einem Vergewaltiger, Totschläger oder Räuber auf eine kriminelle Stufe gestellt
werden.
Wenn das Strafrecht auch dazu beitragen soll, die Verletzung fremder
Rechtsgüter zu sühnen, dann fragt sich, welches Unrecht hier gesühnt werden
soll.
Die meisten Experten sind sich deswegen darüber einig, dass nicht das
Strafrecht und teilweise auch nicht die mögliche Gefährlichkeit einer Substanz
für den Umfang des Konsums entscheidend sind, sondern vielmehr
psychosoziale Ausgangsbedingungen sowie allgemeine Mode- und
Kultureinflüsse für die Nachfrageseite von Bedeutung sind.
3. Die gegenwärtige Drogenpolitik, die im Wesentlichen auf die Repression bzw.
auf das Strafrecht setzt, ist aber nicht nur ungeeignet sowohl auf der Angebotsals
auf der Nachfrageseite, eine Abschreckung zu erzielen, sie ist auch
kontraproduktiv.
Sie verursacht teilweise die Probleme, die sie zu bekämpfen vorgibt. In
Übereinstimmung mit der Enquete-Kommission „Bekämpfung der Drogensucht“
der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg sind im wesentlichen
folgende kontraproduktive Effekte hervorzuheben:
• Konsumenten illegaler Drogen haben in der Regel kein Schuldbewusstsein
und empfinden sich nicht als strafwürdige, Dritte schädigende Täter. Die
Strafbedrohung und – Verfolgung wird daher oft als ungerechte
Reglementierung abgelehnt und ignoriert.
• Die gesetzlichen Konsumverbote, die sonst die Freiheit des Konsumenten
beschwört und den auch exzessiven und im Falle von Nikotin auch Dritte
(Passiv-Raucher) schädigenden Konsum legaler Drogen billigt und zu ihm
animiert, wird als doppelmoralischer, ungerechtfertigter Angriff in die
persönliche Autonomie erlebt und missbilligt.
• Hier wird insbesondere bei jungen Menschen, deren Gleichgewichtsgefühl in
der Phase des Heranwachsens besonders fragil ist, ein nur schwer
wiedergutzumachender Schaden zugefügt. Sie empören sich über eine
gesellschaftliche Doppelmoral, die es zulässt, dass für den Alkohol - die
gefährlichste Droge der Welt - sogar mit allen Mitteln raffinierter
Werbetechniken geworben werden darf.
Sie begreifen es nicht, dass aus dem Geschäft mit dem Alkohol für die
Industrie und den Staat (Steuereinnahmen) sozial akzeptierte
Milliardengewinne erwachsen, während die vergleichsweise harmlose Droge
Haschisch rauchende Jugendliche, der um die beruhigende und friedlich
stimmende Auswirkung des Haschischrauchens weiß, wird es nicht
verstehen, dass die Gesellschaft ihn deshalb kriminalisiert und seinen Vater,
der aufgrund des Alkoholkonsums aggressive Exzesse gegen andere
Familienmitglieder begeht, nicht in gleicher Weise stigmatisiert. Genau an
dieser gesellschaftlichen Doppelmoral sind bisher alle
Präventionskampagnen erstickt.
• Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Attraktivität des Verbotenen
und der damit verbünde Mythos eine verführerische Aufforderung zum
Weitermachen oder auch zum Einstieg mit sich bringt. Mit einer
Entkriminalisierung des Konsums würde sich auch der Status von Drogen
ändern. Kokain würde das Luxuriöse verlieren, Heroin würde das Heroische
genommen. Drogen ihre Attraktivität und der Drogenszene ihren Reiz zu
nehmen, ist auch ein Ziel der Entkriminalisierungsbestrebungen.
• Die Kriminalisierung von Konsumverhaltensweisen beschert nicht wenigen
von ihnen schon im Probierstadium frühzeitige Stigmatisierungen und
Ausgrenzung.
• Die Kriminalisierung von Konsumenten verhindert über die Verbreitung von
Angst vor Entdeckung und Bestrafung die Artikulation von Hilfsbedürfnissen
und die Wahrnehmung von Hilfen für Drogengefährdete und – abhängige.
Sie erschwert so ggf. notwendige helfende Aufmerksamkeit oder
integrierende Fürsorge der familiären, schulischen und beruflichen und
sonstigen sozialen Umgebung.
• Die Kriminalisierung von Konsumverhaltensweisen kann schließlich einen
sich wechselseitig verstärkenden eskalativen Prozess von zunehmender
Identifizierung mit der Außenseiterrolle und dem subkulturellen Drogenmilieu
einerseits und fortschreitende gesellschaftliche Desintegration andererseits
provozieren und so ein endgültiges Abgleiten in die Drogenabhängigkeit
noch befördern.
• Viele Drogenabhängige werden erst im Knast richtig kriminell infiziert und mit
kriminellen Verhaltensweisen und Strukturen vertraut gemacht. Nicht selten
lernt jemand, der als Haschischkonsument in den Strafvollzug kommt, dort
erst die harte Droge Heroin kennen und wird heroinabhängig.
• Es gibt eine Vielzahl von Fällen, in denen es Drogenabhängigen gelingt,
nach einer „Drogenkarriere“ drogenfrei zu werden. Ihre endgültige
Integration in die Gesellschaft wird jedoch aufgrund der erheblichen
Vorstrafen aus der Betäubungskriminalität verhindert oder erheblich
erschwert. Hierzu gibt es eine Fülle erschütternder Beispiele.
• Letztlich ist das Strafrecht als Mittel der Gesundheitspolitik nicht nur
ineffektiv, kontraproduktiv, sondern schlichtweg inhuman. Wenn ein
Drogenabhängiger krank ist, dann muss die staatliche Politik dafür Sorge
tragen, dass er von dieser Krankheit geheilt oder ihm zumindest Linderung
verschafft wird. Diese Kriminalisierung von Kranken ist kein Mittel der
Gesundheitspolitik. Kranke werden nicht geheilt, wenn man sie bestraft oder
in den Strafvollzug steckt.

D. Konsequenzen

Aus der vorgetragenen Bestandsanalyse ergeben sich folgende Konsequenzen:

1. Entkriminalisierung
Es ist eine umfassende Entkriminalisierung für Drogengebraucher vorzunehmen.
Die Drogengebraucher von weichen und harten Drogen, die diese lediglich zum
Eigenkonsum verwenden, sind künftig nicht mehr zu bestrafen.
Hierzu hat das BVerfG hat in seinem Beschluss vom 9. März 1994 in seinen
Leitsätzen 1. a) und 3. Folgendes ausgeführt:
"1.a) Für den Umgang mit Drogen gelten die Schranken des Art. 2 Abs. 1 GG. Ein
"Recht auf Rausch", das diesen Beschränkungen entzogen wäre, gibt es nicht."
"3. Soweit die Strafvorschriften des Betäubungsmittelgesetzes Verhaltensweisen
mit Strafe bedrohen, die ausschließlich den gelegentlichen Eigenverbrauch geringer
Mengen von Cannabisprodukten vorbereiten und nicht mit einer Fremdgefährdung
verbunden sind, verstoßen sie deshalb nicht gegen das Übermaßverbot, weil der
Gesetzgeber es den Strafverfolgungsorganen ermöglicht, durch das Absehen von Strafe (vgl § 29 Abs 5 BtMG) oder Strafverfolgung (vgl §§ 153 ff StPO, § 31a BtMG)
einem geringen individuellen Unrechts- und Schuldgehalt der Tat Rechnung zu
tragen. In diesen Fällen werden die Strafverfolgungsorgane nach dem
Übermaßverbot von der Verfolgung der in § 31a BtMG bezeichneten Straftaten
grundsätzlich abzusehen haben. "

2. Legalisierung der weichen Drogen
In Hinblick auf den geringen Gefährlichkeitsgrad von weichen Drogen ist eine
Legalisierung unter Einschränkungen zu befürworten.
Es sollte zunächst, ähnlich wie beim Alkohol, ein Abgabeverbot an Jugendliche
normiert werden. Darüber hinaus sollte jegliche Werbung dafür untersagt werden.
Schließlich wäre eine Abgabe nur in Apotheken zulässig.
Darüber hinaus wären bei der Abgabe staatliche Kontrollen hinsichtlich der Reinheit
durchzuführen. Schließlich sollte auf einem Beipackzettel, ähnlich wie bei Arzneien,
ein Hinweis auf die Risiken enthalten sein. Darüber hinaus sollte der THC- Gehalt
angegeben werden.
Dieser Ansatz findet durchaus eine breite gesellschaftliche Unterstützung.
Parlamentarische Initiativen der LINKEN und der Grünen in diese Richtung
scheiterten bisher jedoch an den Mehrheitsverhältnissen im Parlament.
Selbst die Verwendung von Cannabis zur medizinischen Behandlung stellt sich in
der Praxis als problematisch dar. Die durch eine Kammerentscheidung des
Bundesverfassungsgerichts vom 20. Januar 2000 sowie eine Entscheidung des
Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Mai 2005 eröffnete Möglichkeit der Erteilung
einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 3 Abs. 2 des Betäubungsmittelgesetzes
wird vom zuständigen Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
sehr restriktiv gehandhabt. Obwohl das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass
der Zugang zu Cannabismedizin im Interesse der Allgemeinheit liegt, erhielt bisher
kaum ein Dutzend Patienten eine Genehmigung für den Umgang mit dem
verbotenen Medikament. Hinzu kommt, dass der Cannabisextrakt keine
arzneimittelrechtliche Zulassung besitzt, so dass die Kosten nicht von der
Krankenkasse übernommen werden.

3. Staatlich kontrollierte Abgabe auch harter Drogen
Mitte dieses Jahres wurde endlich ein Gesetz zur diamorphingestützten
Substitutionsbehandlung verabschiedet. Diamorphin darf nun zur Behandlung einer
Opiatabhängigkeit verschrieben und eingesetzt werden. Die Hürden sind aber sehr
hoch. Nur Schwerstopiatabhängige werden behandelt. Die Behandlung unterliegt
strengen Sonderregelungen und darf nur in bestimmten Einrichtungen von speziell
ausgebildeten Ärzten vorgenommen werden. Zudem existiert ein
Sondervertriebsweg unmittelbar vom pharmazeutischen Unternehmer zur
behandelnden Einrichtung. Dies ist wenig praxistauglich wird dem Problem nicht
gerecht. Es kann aber ein erster Schritt auf dem Weg zur staatlich kontrollierten
Abgabe harter Drogen sein.
Der Buchautor Günter Amendt hat in seinem Buch „Die Droge- der Staat- der Tod“
im Einzelnen ein entsprechendes Modell vorgestellt, in dem er sich für eine
Legalisierung unter bestimmten Einschränkungen ausspricht. Diese
Einschränkungen umreißt er wie folgt:
• Ein Werbeverbot für Drogen, und zwar für alle Drogen
• Die Schaffung einer nationalen Institution, zu deren Aufgaben die
Einfuhrüberwachung der Rohstoffe gehört, u. U. bereits die
Qualitätskontrolle des Anbaus in den asiatischen und lateinamerikanischen
Rohstoffländern sowie die Vergabe von Lizenzen zur pharmazeutischen
Herstellung der Endprodukte. Auch für die Qualitätskontrolle des
Endproduktes, für die defensive Vermarktung und für die Verbreitung von
Informationen über die Zusammensetzung, Dosierung, Schädlichkeit,
Abhängigkeitspotential und Nebenwirkung wäre die zu schaffende Institution
zuständig.
• Als Abgabeorte schlägt Günter Amendt Apotheken vor.
Die Vorteile, die er sich von einer solchen Regelung verspricht, sind folgende:
• Enteignung der Drogenmafia und der Drogenhändler. Damit würde die
gesellschaftliche und wirtschaftliche Macht, die Drogenhändler
zwischenzeitlich erlangt haben, indem sie gewaschene Gelder legal in große
Wirtschaftsunternehmen investiert haben, weitgehend entfallen bzw. sie
könnte sich nicht weiter ausweiten.
• Die Beschaffungskriminalität, die sich für die Bevölkerung zu einem
erheblichen Sicherheitsproblem ausgeweitet hat, könnte auf diese Art und
Weise im Wesentlichen beseitigt werden. Nach einer Studie des
Bundeskriminalamtes begehen allein 100 drogensüchtige im Jahr sage und
schreibe 172.000 Straftaten. Unter Experten geht man davon aus, dass
heute je die Hälfte aller Kraftfahrzeugeinbrüche, ei Drittel aller
Wohnungseinbrüche und 20% aller Straßenraubdelikte das Ergebnis der
Beschaffungskriminalität darstellen.
• Es ist die groteske Tatsache zu beobachten, dass dort, wo die Polizei
Fahndungserfolge bei der Beschlagnahme von Drogen aufzuweisen hat, der
Preis steigt und damit im gleichen Atemzug die Beschaffungskriminalität.
Dies bedeutet, dass die Polizei durch ihr „erfolgreiches Fahndungsverhalten“
in objektiv zurechenbarer Weise erneut Kriminalität, nämlich
Beschaffungskriminalität, produziert.
• Darüber hinaus hätte eine solche Regelung den Vorteil, dass
pharmakologisch einwandfreier Stoff auf den Markt käme, der insbesondere
in Hinblick auf seine Angaben über den Reinheitsgehalt auch für den
Konsumenten berechenbar ist. Die meisten Drogentoten sind darauf
zurückzuführen, dass diese infolge der mangelnden Einschätzung des
Reinheitsgehaltes an einer Überdosierung sterben oder der Tod durch
versetzten Stoff eintritt. Die Anzahl der Drogentoten könnte so drastisch
gesenkt werden.
Dies sind zusammengefasst die wesentlichen Vorteile, die sich Günter Amendt von
einer Drogenstrategie verspricht, die von einer kontrollierten Legalisierung auch harter
Drogen ausgeht.
Auch diese Strategie kann- das betont Günter Amendt zu Recht- das Drogenproblem
nicht lösen- sie kann aber wesentlich zu einer Entschärfung und Minimierung der
Folgenprobleme beitragen.
Klar ist, dass das von Günter Amendt vorgeschlagene Freigabeprotokoll nur ein
Grobraster darstellt, das noch in vielfältiger Weise ausdifferenziert werden muss. Das
betont er selbst.
So ist neben vielen anderen Punkten zu klären, wie ein vordringliches gemeinsames
internationales oder nur europäisches Vorgehen organisiert werden kann und welche
politischen und rechtlichen Auswirkungen ein eventueller deutscher Alleingang hätte.
Bei einem deutschen Alleingang stünden die internationalen Suchtabkommen bloßen
Entkriminalisierungsbestrebungen nach überwiegender Auffassung nicht entgegen.
Eine kontrollierte Freigabe nach den Vorstellungen von Günter Amendt wäre jedoch
nach einhelliger Meinung mit den entsprechenden internationalen Rechtsvorschriften
nicht in Einklang zu bringen. Da diese aber jederzeit kündbar wären, könnten diese
Abkommen- bei einem entsprechenden politischen Willen- einen deutschen Alleingang
nicht verhindern. Allerdings würde ein solcher Alleingang wegen einer „Sogwirkung“
zusätzliche Probleme aufwerfen, die sorgfältig untersucht und abgewogen werden
müssten.
Konkrete und ins Detail gehende Überlegungen hierzu fehlen. Sie sind bislang lediglich
angedacht. Hierin offenbart sich in besonderer Weise das Versagen der nationalen
Drogenpolitik. Weder die Bundesregierung noch eine Landesregierung haben bislang
einen Forschungs- oder Kommissionsauftrag erteilt, ein detailliertes Freigabeszenario
unter Beteiligung aller hierfür maßgeblichen Fachleute zu entwickeln. Das blinde
Vertrauen auf das offensichtlich versagende Strafrecht hat hier zu schlichten
Politikverweigerungen geführt.
In Hinblick auf die verheerenden Auswirkungen der gegenwärtigen Drogenpolitik muss
die Politik die konkrete Entwicklung und Darlegung eines entsprechenden
Freigabemodells abgetrotzt werden.
Das italienische Parlament hat schon im letzten Jahr mit den Stimmen aller Fraktionenbis
auf die der Neofaschisten- einen entsprechenden Forschungsauftrag erteilt. In
Deutschland steht ein solcher Schritt bislang aus.
Nach der Auffassung von Günter Amendt wird für den politischen
Entscheidungsprozess zugunsten eines solchen Freigabemodells das Ausmaß eines
zu erwartenden Anstiegs von Konsumenten ausschlaggebend sein.
Hierzu trägt Günter Amendt folgende einleuchtende Überlegungen vor:
Die von den Gegnern einer kontrollierten Drogenfreigabe in die Welt gesetzten
Horrorszenarien unterstellen, dass im Prinzip jeder als potentieller Konsument jeder
Droge die frei verfügbar ist, zu gelten hat. Sie unterstellen ferner, dass jeder der eine
bestimmte Droge konsumiert, zwangsläufig süchtig wird. Sie unterstellen damit ein
prinzipiell irrationales Nachfrageverhalten aller, das weder nach den pharmakologischen Wirkungen des Produkts noch nach seinen Risiken, weder nach
der Qualität noch nach dem Preis fragt. Es ist ja richtig:
Wissenschaftlich genaue Prognosen über das Nachfrageverhalten sind unmöglich,
doch wären den apokalyptischen Visionen von der totalen Verdrogung der Gesellschaft
im Falle einer Freigabe durchaus stichhaltige Plausibilitätsüberlegungen und
Anhaltspunkte von empirischer Evidenz entgegenzuhalten.
Letztlich wird man durchaus von einem verdeckten Nachfragepotential ausgehen. Und
es ist auch schwer, hierüber endgültige Prognosen abzugeben. Dennoch ist es so,
dass man in diesem Bereich nicht gänzlich auf Vermutungen angewiesen ist.
In Holland, wo jeder und jede jederzeit legalen Zugang zu Cannabis hat, ist der
Konsum junger Erwachsener insgesamt rückläufig.
Das gleiche gilt in den elf US-Staaten, die im Laufe der 70er Jahre den Besitz kleiner
Mengen von Marihuana entkriminalisiert haben. Dort hat es praktisch keine
Veränderungen im Konsumverhalten gegeben. Letztlich wird der Umfang eines zu
erwartenden Konsums auch von entsprechenden Präventionsbemühungen abhängig
sein.
Auch in England, in Liverpool, wo Heroin im sog. Marks-Projekt kontrolliert abgegeben
wird, ist keine Erhöhung des Konsums zu verzeichnen gewesen.
Die Strategie des Günter Amendt beinhaltet das Risiko des Scheiterns. Dennoch ist
eine Strategie, die das Risiko des Scheiterns in sich birgt, immer noch eine Strategie
vorzuziehen, bei der man die Gewissheit des Scheiterns hat.

Sonntag, 22. November 2009

DIE LINKE legt Große Anfrage zur Cannabispolitik in Niedersachsen vor – Perli

„Kriminalisierung schadet mehr als sie nutzt!“DIE LINKE im Niedersächsischen Landtag hat die aus Hanf gewonnene Droge Cannabis (Haschisch und Marihuana) zum Thema einer Großen Anfrage gemacht. Mit dem über 100 Fragen umfassenden Katalog will sie umfassend Auskunft darüber gewinnen, wie in Niedersachsen mit der am weitesten verbreiteten illegalen Droge in Deutschland umgegangen wird. Themen der Anfrage sind unter anderem die Konsumpraxis, die bestehenden Präventionsangebote, der Verbraucherschutz sowie die Strafverfolgung und Entlastungsmöglichkeiten für Polizei und Justiz. Das Bundesministerium für Gesundheit geht von bundesweit mehr als zwei Millionen Konsumenten aus; jährlich werden in Zusammenhang mit Cannabis mehr als 100.000 Strafverfahren eingeleitet.
Der für die Anfrage zuständige Abgeordnete Victor Perli wies auf den immensen Aufwand hin, den das für Justiz und Polizei bedeutet. Der hohe Verfolgungsdruck führe aber nicht dazu, dass die Verbreitung der Droge zurückgehe. Stattdessen sei Cannabis im öffentlichen Bewusstsein längst akzeptiert: „Zahlreiche Wissenschaftler, wie auch das Bundesverfassungsgericht, haben schon in den 1990er Jahren darauf hingewiesen, dass Suchtpotential und Gesundheitsgefährdung bei Cannabis geringer sind als bei den legalen Massendrogen Alkohol und Tabak“, sagte Perli.

Der Staat müsse sich deshalb die Frage stellen, ob der finanzielle und personelle Aufwand für die Strafverfolgung in einem sinnvollen Verhältnis zur tatsächlichen Bedrohung stehe. „Die Vorgaben für die Verfolgung selbst geringfügiger Delikte im Zusammenhang mit dem Eigenanbau und Kleinhandel von Marihuana oder Haschisch führen zu einer irrationalen Kifferjagd“, so Perli. Man nehme durch das Verbot sogar in Kauf, dass bleiverseuchtes und anderweitig gestrecktes Cannabis in den Umlauf gebracht werde. Im Unterschied zu vielen Staaten Europas tue man sich in Deutschland außerdem schwer, Ausnahmegenehmigungen für Kranke zu erteilen, für die Cannabis eine therapeutische Wirkung habe.

„DIE LINKE will mit der Anfrage eine Diskussion anstoßen und letztlich Reformen zugunsten einer moderne Drogenpolitik voranbringen, die Aufklärung und Prävention in den Vordergrund stellt, statt Repression und Strafverfolgung“, sagte Perli.

Samstag, 21. November 2009

Spanien/Belgien: Cannabisclubs in Spanien sind rechtmäßig, erste Gründung eines Cannabisclubs in Belgien

Jüngst wurden in Spanien eine Anzahl gemeinnütziger Cannabisclubs gegründet, deren Rechtmäßigkeit nun von Gerichten in Katalonien und dem Baskenland bestätigt wurde. In den Cannabisclubs haben sich Personen zusammen geschlossen, die gemeinsam Cannabis anbauen und diesen dann zum Selbstkostenpreis an die Vereinsmitglieder abgeben. Nur die Mitglieder haben Zugang zu den Anbauräumlichkeiten und zum Cannabis. In Spanien ist der Handel mit Cannabis verboten, der Besitz zum Eigenbedarf jedoch erlaubt. Ein Gericht in Bilbao, der größten Stadt des Baskenlandes, sprach vier Angeklagte eines Cannabisclubs mit 66 Mitgliedern vom Vorwurf des illegalen Anbaus von 150 kg Cannabis (frische ganze Pflanzen, die getrocknet 17,4 kg ergaben) frei. 39 der Mitglieder verwenden Cannabis zu medizinischen Zwecken. ENCOD (European Coalition for Just and Effective Drug Policies), eine europäische Organisation für die Änderung der Drogengesetzgebung sieht in den spanischen Cannabisclubs ein Modell auch für andere Länder. Jüngst wurde nun auch in Belgien ein erster Zusammenschluss von Cannabisanbauern ins Leben gerufen. Auch in Belgien ist der Besitz von Cannabis zum Eigenbedarf erlaubt.

Freitag, 20. November 2009

Cheech ‘n’ Chong im Late Night Fernsehn

Wer kennt sie nicht, die Helden unserer Jugend, die mit einem Auto aus gepresstem Gras durch die Landen fahren, eine dicke Tüte nach der anderen Kiffen…. Die Filme sind ja schon etwas älter. Aber wer Cheech & Chong jetzt sehen möchte, konnte dies vor kurzem im Late Night Fernsehn der USA auf NBC:

ANNABIS CULTURE - The legendary Cheech and Chong appeared on Late Night with Jimmy Fallon last night, and Chong was wearing a ‘Free Marc Emery’ t-shirt!

Tommy Chong hatte dazu ein Free-Marc-Emery T-Shirt an, das er auch zum Cypress Hill Smokeout trug. Das Tshirt ist ein explusives Design vom Cannabis Culture-Künstler Gary Wintle, und ist im Cannabis Culture Store, 307 W Hastings St., Vancouver, oder online zu beziehen. Die Erlöse an dem T-Shirt gehen zugunsten Marc Emerys Verfahrenskosten.

Donnerstag, 19. November 2009

Cannabis-Kulturpreis 2009 für Dries van Agt

DAs "Hash, Marihuana & Hemp Museum " ehrt Regierungschef a.D.
Dries van Agt, Christdemokrat und ehemaliger Ministerpräsident der Niederlande, erhält aufgrund seiner Schlüsselrolle während der Entkriminalisierungsphase in den 1970er Jahren den vom "Hash, Marihuana & Hemp Museum " gestifteten "Cannabis Cultuurprijs 2009". Er hatte mit seiner Christdemokratischen Regierung vor über 30 jahren den bis heute einzigartigen Weg des Umgangs mit Hanfprodukten gegen den Widerstand von Rest-Europa durchgesetzt, indem die Coffeeshops seitdem geduldet werden.

De Cannabis Cultuurprijs 2009

Cannabis Cultuurprijs 2008 from HempTV on Vimeo.

EU-Gericht bestätigt Aus für Biermarke "Cannabis"


Bier und andere alkoholische Getränke dürfen nicht unter der Marke "Cannabis" verkauft werden. Laut einem EU-Gericht steht Cannabis europaweit für die Hanfpflanze und ihren Wirkstoff und ist daher als beschreibender Begriff als Marke ungeeignet.

Bier und andere alkoholische Getränke dürfen nicht unter der Marke "Cannabis" verkauft werden. Das entschied das Europäische Gericht erster Instanz in Luxemburg. Cannabis stehe europaweit für die Hanfpflanze und ihren Wirkstoff und sei daher als beschreibender Begriff als Marke ungeeignet, erklärte das Gericht zur Begründung. Beim Griff zur Flasche könne den Verbraucher "die Möglichkeit reizen, die gleichen Wirkungen wie mit dem Konsum von Cannabis zu erzielen".

Das Urteil ist ein Sieg für die fränkische Klosterbrauerei Weißenohe. Sie vertreibt ein mit Hanf aromatisiertes Bier unter dem Namen "Cannabis Club". In Italien wird seit 1996 Bier unter der Marke "Cannabis" verkauft. Der in der Schweiz lebende Händler Giampietro Torresan hatte sich hierfür zunächst die Markenrechte gesichert. Auf Antrag der Klosterbrauerei Weißenohe löschte das EU-Markenamt im spanischen Alicante den Eintrag jedoch im Jahr 2005. Mit seiner Klage forderte Torresan die Markenrechte zurück.

Ohne Erfolg: Cannabis sei in verschiedenen Lebensmitteln enthalten, auch in Tees und anderen Getränken, erklärten die Luxemburger Richter. Die Konzentration des Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) sei dabei freilich so gering, dass die Lebensmittel "keine bewusstseinsverändernden Wirkungen entfalten". Der europäische "Durchschnittsverbraucher" werde das Wort "Cannabis" aber "als Beschreibung eines Merkmals der fraglichen Produkte wahrnehmen". Als Marke seien solche beschreibenden Begriffe nach EU-Recht aber ungeeignet und auch unzulässig, weil sie dem Verbraucher keine Zuordnung zu einem bestimmten Hersteller ermöglichten.

Mittwoch, 18. November 2009

Erstes Cannabis Café in den USA eröffnet


Kaum hat Barack Obama die Regeln für den Marihuana-Konsum für Kranke gelockert, öffnet in Portland das erste Cannabis Café. Gegner fürchten schon die Legalisierung von Marihuana."Angeblich kiffen bereits 350000 US-Bürger mit Rezept."

Vergangenen Freitag wurde der erste Joint angezündet und Geschichte geschrieben im Cannabis Café in Portland. Es ist das erste Café in den USA, wo zu Kaffee und Kuchen ganz selbstverständlich Marihuana geraucht wird. Marihuana als Medizin wohlgemerkt. Bislang gab es in den USA nur Ausgabestellen für das Rauschmittel, sogenannte Pot Clubs. Doch seit Präsident Barack Obama die Regelung des Marihuana-Konsums auf Rezept lockerte, wollen Kiffer die Grenzen testen.

Allen voran die Organisation NORML (National Organisation for the Reform of Marijuana Laws), die für eine Legalisierung der Droge kämpft. "Dieser Club bedeutet endlich Freiheit für unsere Mitglieder", sagt Madeline Martinez, Direktorin von NORML in Oregon. Das Café ist jedoch nur Mitgliedern zugänglich, die über einen Rezept für medizinisches Marihuana verfügen. Sie bezahlen 25 Dollar im Monat und erhalten dafür das Rauschmittel kostenlos. An Kunden dürfte es dem Café nicht fehlen. In dem Bundesstaat sind 21 000 Patienten registriert, die Marihuana konsumieren dürfen.

Die Café-Eröffnung könnte Signalwirkung haben. Denn neben Oregon erlauben bereits 14 der 50 Bundesstaaten den Anbau, Verkauf und Konsum von medizinischem Marihuana – darunter Kalifornien, Colorado, Maine und Nevada. Wer an Krebs oder starken Schmerzen, an Angstzuständen oder Ess- und Schlafstörungen leidet, und einen Arzt findet, der ein Rezept ausstellt, kann sich in diesen Bundesstaaten das sogenannte "med pot" legal besorgen. Das einzige Problem hatten bislang Züchter und Händler. Sie mussten immer wieder Razzien über sich ergehen lassen, weil Anbau und Konsum nach Bundesgesetz weiterhin strafbar sind. Doch seit Obamas Amtsübernahme ist auch dieses Problem vom Tisch.

Der US-Präsident hatte im Wahlkampf versprochen, dass die Verkäufer medizinischen Marihuanas die Polizei nicht länger zu fürchten brauchen – solange sie sich an die Gesetze des jeweiligen Bundesstaates halten. All dies lässt Gegner schon die Legalisierung fürchten. Der konservative Kolumnist George F. Will verglich die Lockerung mit früheren Gesetzesänderungen: "Wir haben das Glücksspiel legalisiert, das vorher als Sünde angesehen wurde. Wir haben die Prostitution legalisert, so dass nun jeder im Telefonbuch unter Escort-Service fündig wird. Und jetzt tun wir offensichtlich das Gleiche mit Marihuana."

Vor allem in Kalifornien wetteifern inzwischen rund um San Francisco und Oakland Dutzend Verkaufsstellen um Kunden. Im San Fernando Valley nahe Los Angeles reihen sich annähernd 100 Pot-Clubs aneinander. Die Konkurrenz ist so gross, dass dies bereits den Preis drückt. Um die Branche hat sich zudem eine regelrechte Nischenindustrie entwickelt. Die Oaksterdam University in Oakland, die in ihrem Namen das Kifferparadies Amsterdam ehrt, bietet beispielsweise Kurse wie "Cannabusiness " an. Jung-Unternehmer lernen dort, wie man einen Pot-Club managt. Die Internetseite Weedmaps.com, eine Art Branchenverzeichnis für Marihuana-freundliche Ärzte und Verkaufsstellen, macht 20 000Dollar Umsatz im Monat. Tendenz steigend. Einschlägige Fachmagazine gibt es ebenso wie Anwälte, die sich auf juristischen Rat für Branche spezialisieren. Ein Zulieferdienst fährt Marihuana wie Pizza aus. Sogar eine Investmentbank mit Namen General Marijuana wittert Profit.
Es ist ein Geschäft mit enormem Potenzial. Denn selbst wenn auf medizinisches Marihuana nur ein Zehntel der Umsätze mit Cannabis entfällt, die legalen wie illegalen Umsätze in Kalifornien allein werden auf 14 Milliarden Dollar im Jahr geschätzt. Unter den drei Millionen Konsumenten finden sich angeblich 350 000 Bürger, die mit ärztlichem Segen kiffen. Insgesamt fließen so bereits 18 Millionen Dollar in Kaliforniens Steuerkassen.

Natürlich hofft die Branche langfristig auf eine Legalisierung der Droge. Befürworter arbeiten an einem Volksentscheid bei den Kongresswahlen 2010. In Breckenridge, Colorado, einem kleinen Ski-Ort in den Rocky Mountains, will man so lange nicht warten. Die Einwohner stimmten gerade mit 71 Prozent in einem Referendum dafür, den Besitz kleiner Mengen Marihuana nicht mehr strafrechtlich zu verfolgen

Marc Emery auf Kaution frei

Marc Emery wartet seit seiner Verhaftung auf die Auslieferung in die USA.
Seit gestern ist er auf Kaution wieder auf freiem Fuß, muss jedoch ab de 1.Dezember mit der sofortigen Auslieferung rechnen.
Laut seiner Frau Jodie sei das Essen in der Auslieferungshaft grausam gewesen, auch sei die Einschlusszeit von 18 Stunden pro Tag in einer Einzelzelle sehr belastend für ihren Ehemann gewesen.
"Er hat sich gedacht, selbst wenn er für ein, zwei Wochen oder gar nur für einen Tag rauskäme würde er es tun.
Wir wollen die Zeit nutzen, gut und gesund zu essen und sie ansonsten einfach genießen", so Jodie Emery.

Gladbacher Linke fordert Recht auf Rausch


Mönchengladbach (RP)
Die Mönchengladbacher Linken unterstützen die Forderungen ihres Landesverbandes, die bundesweit für Aufsehen gesorgt haben. Dazu gehören die Legalisierung von Cannabis, die Verstaatlichung von Eon und RWE und die Abschaffung des Sitzenbleibens in der Schule. Der Mönchengladbacher Mario Bocks (43) will sich am Wochenende in Hamm beim Parteitag der NRW-Linken um einen Listenplatz bewerben. Unterdessen wirbt Hermann-Josef Krichel-Mäurer, neuer Bezirksvorsteher in Ost, um einen breiten Konsens in der Bezirksvertretung – und mag dabei die Linken nicht von vornherein ausschließen.

"Die Menschen erwarten von uns, dass wir uns nicht gegenseitig Steine in den Weg legen, sondern gemeinsam für den Bezirk Politik machen", so Krichel-Mäurer gestern zur RP. Er wolle bei allen Sachthemen prinzipiell um die Unterstützung aller 19 Mitglieder des Gremiums werben. "Ich kenne Frau Schiemann bislang nicht und bin gespannt, in welcher Form sie sich einbringen will", so der SPD-Unterbezirksvorsitzende. Krichel-Mäurer kritisiert indes das Programm der NRW-Linken: "Da steht einiges wirres Zeug drin." Er fühle sich an die Anfangszeit der Grünen erinnert, die er selbst als Parteimitglied miterlebte. "Die Grünen haben irgendwann die Kurve bekommen, die Linken haben das erkennbar noch nicht."

Das sieht Linken-Kandidat Mario Bocks, selbst früheres SPD-Mitglied, anders. Die Forderung nach der "Vergesellschaftung" der Unternehmen, die Daseinsfürsorge leisten, sei nicht umstürzlerisch. Die Linken berufen sich auf Ökonomen, die einen Wettbewerb in dieser wichtigen Frage für kontraproduktiv hielten. Das Sitzenbleiben von Kindern verursacht nach Überzeugung der Linken jährlich einen volkswirtschaftlichen Schaden von zwei Milliarden Euro. "Es ist pädagogisch unsinnig und teuer", so Bocks.

Cannabis als Medizin in Amerika(Video)

Dienstag, 17. November 2009

Anfrage der Linken unterläuft Präventionsarbeit

Mit einer Großen Anfrage im Landtag möchte die Fraktion DIE LINKE erreichen, dass der Konsum von Cannabis legalisiert werden soll. Als Fürsprecher wird u.a. der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei zitiert, der sich dafür aussprach, “den Besitz geringer Mengen von Cannabis zu legalisieren”. Dieser Auffassung widerspricht die DPolG entschieden!
Die DPolG tritt weiterhin für einen konsequenten Kampf gegen den Besitz, Konsum und Handel mit illegalen Drogen und Drogenmissbrauch ein.

Gleichzeitig werden Überlegungen, weitere Drogen zu legalisieren, eine Absage erteilt. „Junge Menschen brauchen positive Vorbilder auch aus der Politik, die ihnen zeigen, dass Drogenkonsum, egal welcher Art, uncool ist“, erklärt Thomas Kliewer, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft Niedersachsen.

Dabei ist der Begriff “weiche” Droge irreführend. Durch verbesserte Züchtungsmethoden ist der Wirkstoff von Cannabis in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Bei Zigaretten hat man die Bezeichnung “Light” verboten, weil sie über die Gefährlichkeit hinwegtäuscht. Doch Cannabis bezeichnen wir trotzdem noch als “weich”. Gegen dieses falsche Image und den missbräuchlichen Konsum müssen wir entschlossen vorgehen.

Ein Viertel aller Cannabiskonsumenten in der Bundesrepublik sind abhängig von der Droge - mit allen negativen Begleiterscheinungen, die dies mit sich bringt: Müdigkeit, selbstgewählte Isolation und Arbeitsunfähigkeit, der soziale Abstieg und somit weiterer Drogenmissbrauch sind vorgezeichnet! Junge Cannabiskonsumenten sind fünfmal häufiger von Depressionen betroffen als Altersgenossen, die kein Haschisch rauchen. Das führt leider häufig bis zum Suizid.

“Wichtiger als die Legalisierung des Drogenkonsums sind Hilfsangebote an Abhängige, um ihre Sucht und deren Folgen zu überwinden. Ausreichend Therapieplätze und langfristige Betreuung gehören genauso dazu wie altersgemäße Prävention in Kindergärten und Schule”, meint Thomas Kliewer aus eigener, langjähriger Berufserfahrung.

“Auch im Hinblick auf die zunehmende Gewalt gegen Polizeibeamte muss jeder Zugang zu Drogen gerade bei jungen Menschen erschwert werden. Die Legalisierung des Eigengebrauchs wäre daher für unsere Kinder und Jugendlichen das vollkommen falsche Signal und konterkariert unsere Präventionsbemühungen.“

Die USA haben ihr erstes Canabis-Cafe

In Portland (US-Saat Oregon) gibt es das erste Marihuana-Cafe. Registrierte Patienten konsumieren das Rauschmittel dort auf medizinischer Basis.
"Norml"-Vertreter Dr. Michael Aldrich raucht schon mal drauf los (Foto von einer Kampagne im Oktober)

Kaum hat Barack Obama die Regeln für den Marihuana-Konsum zu medizinischen Zwecken gelockert, öffnet in Portland das erste Marihuana-Cafe. 20 Minuten nach vier Uhr vergangenen Freitag wurde der erste Joint angezündet und Geschichte geschrieben im Cannabis Cafe in Portland. Es ist das erste Cafe in den USA, wo zu Kaffee und Kuchen ganz selbstverständlich Marihuana geraucht wird.

Marihuana auf medizinischer Basis wohlgemerkt, aber immerhin. Bislang gab es in den USA nur Ausgabestellen für das Rauschmittel, sogenannte "pot clubs". Doch seit Präsident Barack Obama die Regelung des Marihuana-Konsums auf Rezept lockerte, wollen Kiffer die Grenzen testen.

Allen voran Norml (National Organisation for the Reform of Marijuana Laws), die für eine Legalisierung der Freizeitdroge kämpft. Das Cafe, in einem ehemaligem Stripclub mit Namen Rumpspankers (Hinternversohler) untergebracht, ist eingerichtet wie ein reguläres Cafe. Zugänglich ist es jedoch nur Mitgliedern, die über einen Ausweis für medizinisches Marihuana verfügen.

Signalwirkung?
Die Cafe-Eröffnung könnte Signalwirkung haben. Denn neben Oregon erlauben bereits 14 der 50 Bundesstaaten den Anbau, Verkauf und Konsum von medizinischem Marihuana - darunter Kalifornien, Colorado, Maine und Nevada. Wer an Krebs oder starken Schmerzen, an Angstzuständen oder Ess-und Schlafstörungen leidet, und einen Arzt findet, der ein Rezept ausstellt, kann sich in diesen Bundesstaaten "med pot" ganz legal besorgen.

Das einzige Problem hatten oftmals die Züchter und Händler. Sie mussten mitunter eine Polizeirazzia über sich ergehen lassen. Denn nach dem Bundesgesetz ist der Cannabis-Anbau und Konsum weiterhin strafbar. Doch seit der Amtsübernahme von Barack Obama ist auch dieses Problem vom Tisch.

All dies lässt Gegner schon die Legalisierung der Droge fürchten. Der konservative Kolumnist George F.Will verglich die Lockerung mit früheren Gesetzesänderungen bei Alkohol, dem Glücksspiel und der Prostitution.

Montag, 16. November 2009

Blühende Geschäfte mit Cannabis und die erste Cannabis-Universität der Welt hat in Kalifornien ihre Pforten geöffnet.

Der Cannabis-Anbau in Kalifornien floriert trotz oder gerade wegen der Wirtschaftskrise. Die Regierung trägt mit einer liberaleren Politik zum Boom bei.

Gegen jede Krankheit ist ein anderes Kraut gewachsen: Im Harbourside Health Center gibts auf ärztliche Verschreibung Cannabis.

Der Inhaber des Blue Sky Coffeeshop in Oakland hat heute andere Sorgen als Razzien durch die Polizei. Was Richard Lee beschäftigt, sind Betriebslizenzen oder Bauvorschriften wie jene über den behindertengerechten Zugang zum Lokal. Und Steuererklärungen: Die Nachfrage nach Cannabis-Produkten ist dank einem Kurswechsel der Regierung hin zum tolerierten Kleinkonsum so stark gewachsen, dass im Wirtschaftszweig bereits der Retter für leere Staatskassen gesehen wird.

«Das Umdenken von Obama hat uns einen starken Schub versetzt», sagt Richard Lee, Inhaber eines eigentlichen Cannabis-Imperiums in Oakland, darunter der Blue Sky Coffeeshop und die einzige Cannabis-Universität in den USA. «Wir verlassen die Grauzone und geschäften endlich so wie andere Wirtschaftsbereiche auch.» In Kalifornien sind rund 3 Millionen Einwohner – oder knapp ein Zehntel – mehr oder weniger regelmässige Haschkonsumenten – mit stark steigender Tendenz. Der Umsatz wird auf 14 Milliarden Dollar geschätzt, womit Cannabis Platz eins unter allen Agrarrohstoffen einnimmt. In einzelnen Counties im Norden des Staates macht der klandestine Cannabis-Anbau 60 Prozent der Wirtschaftsleistung aus.

Rückenwind dank Rezession

«Die Rezession hilft uns in doppelter Hinsicht», führt Lee bei einem Rundgang durch den Coffeeshop aus. «Der Staat hat leere Kassen und hofft, mehr Steuern auf den Cannabis-Produkten einzunehmen. Mehr und mehr Arbeitslose kommen zu uns, um selber ins Geschäft einzusteigen.» Der 46-jährige frühere Beleuchter hat vor zwei Jahren die Oaksterdam-Universität eröffnet und nach eigenen Angaben mehr als 5000 Studenten in rechtlichen, sozialen, gesundheitlichen und anbautechnischen Aspekten des Cannabis-Anbaus unterrichtet. Die Schule hat bereits zwei Filialen eröffnet und beschäftigt in Oakland gut 50 Lehrkräfte und Berater. Der Name ist angelehnt an Amsterdam, dem erklärten Vorbild des Cannabis-Pioniers. «Mein Ziel ist es, Oakland zu einer Touristenattraktion zu machen, wie es Amsterdam in Europa ist.»

Ein Haupthindernis der Cannabis-Wirtschaft ist seit wenigen Wochen beseitigt. Wie vor den Wahlen versprochen, leitete die Regierung Obama einen markanten Kurswechsel bei der Strafverfolgung ein. Razzien in Verkaufslokalen werden keine mehr durchgeführt, und Kleinkonsumenten müssen nicht mehr mit polizeilichen Übergriffen rechnen. Justizminister Eric Holder will die Strafverfolgung vielmehr auf harte Drogen sowie den bandenmässig organisierten Handel konzentrieren. Rechtlich ändert dies vorerst nichts an der konfusen Drogenpolitik, wo eine national restriktive mit einer bundesstaatlich liberaleren Anwendung kollidiert. Aber der Trend ist eindeutig: Neben den 13 Bundesstaaten, die den Anbau und Verkauf von Cannabis zu medizinischen Zwecken bereits billigen, liegen in weiteren 15 Bundesstaaten ähnliche Initiativen auf dem Tisch. Ähnlich wie nach der Aufhebung der Prohibition von Alkohol ist damit eine stufenweise Freigabe von Cannabis in Gang gekommen, die gemäss Umfragen in Kalifornien von 56 Prozent der Bürger unterstützt wird.

Schielen auf Steuereinnahmen

Die Wirtschaftskrise hat das Umdenken auch bei den Politikern beschleunigt. Der demokratische Abgeordnete Tom Ammiano legte vor kurzem in Sacramento einen Gesetzesentwurf vor, wonach der Cannabis-Verkauf vollkommen – also über den medizinischen Gebrauch hinaus – legalisiert und gleichzeitig mit einer Sondersteuer von 50 Dollar pro Pfund belegt werden soll. Die erhofften Einnahmen: über 1 Milliarde Dollar. Sollte sich der Trend zur schrittweisen Freigabe über Kalifornien hinaus ausbreiten, worauf Umfragen hindeuten, so dürfte dies den finanziell angeschlagenenen Bundesstaaten entgegenkommen. Eine Untersuchung der Universität Harvard schätzt den Nutzen einer landesweiten Liberalisierung auf über 20 Milliarden Dollar, zusammengesetzt aus zusätzlichen Steuereinnahmen von gut 7 Milliarden Dollar und 13,5 Milliarden an Einsparungen bei der Strafverfolgung.

Im kommenden Herbst stimmen die Kalifornier über eine Initiative zur Liberalisierung des Cannabis-Konsums ab. Wie viel auf dem Spiel steht, zeigt das Abstimmungsbudget der Befürworter von rund 20 Millionen Dollar. Die Mittel dazu stammen aus dem Verkauf von Cannabis-haltigen Medizinalprodukten, von Geräten und Maschinen für den Anbau, von Rauchutensilien, T-Shirts, haschversetzten Getränken und Gebäcken sowie der Hanfpflanzen selber. «Wir profitieren erheblich davon, dass Cannabis noch immer nur halbwegs legal ist», sagt Lee. «Das treibt die Preise nach oben; umso mehr, als die meisten Konsumenten Ware aus Kalifornien vorziehen.» Den Unterschied beschreibt er so: «Unsere Ware ist wie ein frisches Heineken; die Mexikaner liefern abgestandenes Budweiser.»

Theorie für Haschhändler

Die Feinheiten werden an der Oaksterdam-Universität in Grundkursen wie «Cannabis 102» gelehrt, ebenso die Differenz zwischen einem genossenschaftlichen (theoretisch nicht gewinnorientierten) Verkaufsbetrieb und einem nicht lizenzierten Unternehmen. Solche Unterschiede sind wichtig für jene, die legal ins Geschäft einsteigen wollen.

Während unseres Kurzbesuchs melden sich mehr als zwei Dutzende Interessenten an – die meisten nach eigenen Aussagen mit der Absicht, eine neue Berufsperspektive zu finden. Latanya Linzie gehört zu ihnen. Sie litt jahrelang unter starken Schmerzen, für welche die Ärzte keine Linderung fanden, und verlor deswegen ihre Stelle. Cannabis habe ihr schliesslich geholfen, sagt sie, und danach sei endlich eine Diagnose möglich geworden, die eine schmerzhafte Erbkrankheit zutage förderte und eine Behandlung möglich machte. «Seitdem arbeite ich selber als Beraterin an der Hochschule. Das Interesse an unseren Kursen ist umwerfend.»

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Ich sitze seit 15 Jahren im Rollstuhl,durch einen Unfall,seitdem habe Ich eine Querschnittlähmung. Ich leide seit dem an Chronische Hueft und Rückenschmerzen ,Spasmen,Prostataleiden und Depresionen! Die meissten Zeit,da krümmte ich mich vor Schmerzen und hatte keine Lust mehr am Leben!Ich lag ueber 2 Jahre in einem Stueck im Krankenhaus,danach wollten Sie Mich in ein Pflegeheim setzen,da Ich anscheinend nicht mehr alleine klar kamm,aber das wollte Ich nicht,denn Ich bin noch Jung und brauche auch meine Privatsphäre,da enschied Ich Mich mit Cannabis zu therapieren,da Ich Mich reichlich im Internet informiert habe! Und seit dem ich mich mit Cannabis therapiere,geht es mir wieder wunderbar,habe keine Blasenprobleme,fast keine Schmertzen mehr und ich kann wieder am Leben teilnehmen!!! Ich bin jetzt in meiner eigen Wohnung und brauche diese Medikamente nicht mehr,wo schlimme Nebenwirkungen bei Mir ausgelöst haben!!! Die einziegen "Nebenwirkungen" die Ich heute habe durch Cannabis,ist,dass Ich mal wieder Appetit habe und öfters bei guter Laune bin;-)"Nicht behindert zu sein, ist kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das uns jederzeit genommen werden kann."

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