
Alkohol und Nikotin sind in Österreich staatlich erlaubte Drogen.
Cannabis ist dagegen seit 1961 verboten. Weit über eine halbe Million Menschen konsumieren in Österreich gelegentlich Cannabis. Sie genießen ihr Kraut wie andere Flüssiges aus Hopfen und Malz oder edlen Reben.
Wie alle psychoaktiven Substanzen hat auch Cannabis Auswirkungen auf die Gesundheit, diese sind aber weniger schwerwiegend als jene von Alkohol und Nikotin. Cannabis kann weder zum Tod noch zu körperlicher Abhängigkeit führen.
Cannabis ist keine „Einstiegsdroge”. Es gibt keinen wissenschaftlich nachweisbaren Kausalzusammenhang, dass auf Cannabiskonsum der Umstieg auf Heroin folgen muss.
Ein Zusammenhang darf aber nicht übersehen werden: Die Gesetzeslage zwingt Konsumentinnen und Konsumenten auf den Schwarzmarkt, dort wird ihnen neben Cannabis auch Härteres angeboten. Kein Wunder, dass das größte Interesse am gesetzlichen Verbot die internationale Mafia hat, denn der illegale Handel garantiert satte Gewinne. Je höher die Strafe, desto höher die Preise und damit die Gewinne.
Das staatliche Cannabisverbot entspricht nicht mehr der gesellschaftlichen Entwicklung. In den vergangenen vierzig Jahren hat sich Cannabis neben Alkohol und Nikotin zur Droge unseres Kulturkreises entwickelt. Dieses Faktum durch staatliche Verfolgungsbürokratie umkehren zu wollen, ist ein sinnloses Unterfangen und beschneidet die Bürger- und Bürgerinnenrechte in untragbarer Weise. Neben der Entmündigung der Menschen kostet das Verbot den Steuerzahlenden jährlich Millionenbeträge im mehrstelligen Bereich. Der volkswirtschaftliche Schaden (Arbeitslosigkeit, Schulrauswurf etc.) ist ebenfalls enorm.
Daher kann es im Sinne der Menschenrechte nur eines geben, die Gleichstellung von Cannabis mit den legalen Drogen Alkohol und Nikotin!Euer Bernhard
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