Mittwoch, 16. Dezember 2009
UNBEFRIEDIGEND: Bis auf Bemühungsbekundungen bleibt alles beim Alten
Die Drogenbeauftrage Mechthild Dyckmans bestätigt am 14.12.09 in ein Antworten auf meine Frage bei Abgeordneten-Watch, dass bis auf Bemühungsbekundungen für von Cannabis profitierende Patienten alles so bleibt, wie es derzeit ist.
1.
"Grundsätzlich unterstütze ich alle Bemühungen, damit wirksame Arzneimittel auch auf der Basis von Cannabis in den Verkehr gebracht werden können.
Dennoch ist Cannabis kein Medikament, sondern ein nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel. Der Erwerb von Cannabis ist daher illegal und kann – wie Sie selbst schildern – staatsanwaltliche Ermittlungen und ein Strafverfahren nach sich ziehen.
Wenn Ihnen keine gleich wirksame Therapiealternative zur Verfügung steht, haben Sie die Möglichkeit, beim zuständigen Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einen Antrag zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für den Umgang mit Cannabisprodukten zu stellen.
Ich werde mich künftig dafür einsetzen, die Verwendung von Cannabis zu medizinischen Zwecken voranzubringen."
2.
"Beim Thema Cannabis als Medizin steht Deutschland im internationalen Vergleich nicht so schlecht da, wie Sie es mit Ihrer Frage erscheinen lassen wollen (Anm.: Gemeint sind Kanada, Niederlanden, Mexico, Brasilien, Portugal, Spanien, Österreich, Dänemark, USA, Italien, Tschechien und Kroatien.)
Die Bundesregierung befürwortet alle Anstrengungen, die dazu führen, dass wirksame Arzneimittel auf der Basis von Cannabis in den Verkehr gebracht werden können. Dies muss aber – im Interesse der Patienten und wie bei allen anderen Arzneimitteln auch – auf der Basis des Arzneimittelgesetzes und des Betäubungsmittelgesetzes geschehen, damit Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Arzneimittel sichergestellt bleiben."
3.
"Ich werde mich dafür einsetzen, die Verwendung von Cannabis zu medizinischen Zwecken voranzubringen. Dies bedeutet in der Schmerztherapie vor allem, wirkungsvolle und qualitätsgesicherte Arzneimittel für die Patienten verfügbar zu machen, welche nicht die unerwünschte Rauschwirkung hervorrufen.
Derzeit sind bereits die synthetischen Cannabinoide Dronabinol und Nabilon in der Anlage III des BtMG enthalten, können also auf ärztliche Verschreibung legal erworben werden. Da diese nicht von allen Patienten vertragen werden, ist es sicher sinnvoll, nach verträglicheren, nicht rauscherzeugenden Arzneimitteln zu suchen, die nach dem für Arzneimitteln üblichen Zulassungsverfahren zugelassen und in die Anlage III des BtMG aufgenommen werden können. Dies ist im Interesse der Patienten, da nur so die Zusammensetzung, die Qualität und die Wirksamkeit der Arzneimittel sichergestellt werden können. Jeder Schmerzpatient hat außerdem die Möglichkeit, beim zuständigen Bundesinstitut für Arzneimittel einen Antrag auf eine Ausnahmeerlaubnis zum Erwerb von Cannabis zur Anwendung im Rahmen einer medizinisch betreuten und begleiteten Selbsttherapie zu stellen.
Eine Umstufung von Cannabis von Anhang I in Anhang III des BtMG kommt meines Erachtens nicht in Betracht, da die Gesundheitsrisiken durch nicht qualitätsgesicherte Produkte, unsachgemäßen Gebrauch und ungeeignete Versuche der Selbsttherapie zu hoch sind."
4.
"Ebenso wie die Vorgängerregierung sieht die jetzige Bundesregierung auch unter liberalen Gesichtspunkten keine Veranlassung, die Drogenpolitik grundlegend neu auszurichten."
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- Ich sitze seit 15 Jahren im Rollstuhl,durch einen Unfall,seitdem habe Ich eine Querschnittlähmung. Ich leide seit dem an Chronische Hueft und Rückenschmerzen ,Spasmen,Prostataleiden und Depresionen! Die meissten Zeit,da krümmte ich mich vor Schmerzen und hatte keine Lust mehr am Leben!Ich lag ueber 2 Jahre in einem Stueck im Krankenhaus,danach wollten Sie Mich in ein Pflegeheim setzen,da Ich anscheinend nicht mehr alleine klar kamm,aber das wollte Ich nicht,denn Ich bin noch Jung und brauche auch meine Privatsphäre,da enschied Ich Mich mit Cannabis zu therapieren,da Ich Mich reichlich im Internet informiert habe! Und seit dem ich mich mit Cannabis therapiere,geht es mir wieder wunderbar,habe keine Blasenprobleme,fast keine Schmertzen mehr und ich kann wieder am Leben teilnehmen!!! Ich bin jetzt in meiner eigen Wohnung und brauche diese Medikamente nicht mehr,wo schlimme Nebenwirkungen bei Mir ausgelöst haben!!! Die einziegen "Nebenwirkungen" die Ich heute habe durch Cannabis,ist,dass Ich mal wieder Appetit habe und öfters bei guter Laune bin;-)"Nicht behindert zu sein, ist kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das uns jederzeit genommen werden kann."
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