Donnerstag, 31. Dezember 2009

Happy New Year 2010

Hallo liebe Hanffreunde

Ich wünsche euch ein gutes neues berauschendes Jahr 2010



Dienstag, 29. Dezember 2009

Leckere Marihuana-Speisen im Restaurant "Ganja Gourmet"


Nein, Polo Hofer hat kein eigenes Restaurant eröffnet, sondern in Denver Colorado in Amerika werden in im Restaurant Ganja Gourmet Speisen mit Marihuana gewürzt. Das ganze ist natürlich streng legal, denn im US-Bundesstaat Colorado ist der Konsum und Vertrieb von medizinischem Marihuana gesetzlich erlaubt, deshalb werden die Speisen nur gegen ein ärztliches Attest verkauft.

Denn Marihuana ist nicht nur für Stress geplagte Rapper und Altrocker gut, sondern wissenschaftlich erwiesen durch die enthaltenen Cannabinoide auch lindernd bei verschiedenen Erkrankungen angefangen von chronischen Schmerzen, Krankheiten des Stütz- und Bewegungsapparates, Multipler Sklerose, Arthritis bis hin zur Depression.

Bei Ganja Gourmet können gegen Vorzeigen des ärztlichen Attestes eine Vielzahl von mit Marihuana veredelten Gerichten bestellt werden, angeboten wird zum Beispiel knusprige Pizza, leckere Teigwaren, frische Salate und zum Dessert süsse Chocolate Cookies. Allein die Preise lassen einem nicht schweben, sondern sind durch die teure Zutat recht nahrhaft: eine ganze Pizza kostet 89 Dollar. Deshalb werden auch meist nur Stücke davon verkauft. Damit sich die Kundschaft nicht komplett zudröhnen, wird pro Kunde nur alle 45 Minuten ein Gericht ausgegeben.

Mittwoch, 23. Dezember 2009

Griechenland legalisierte Besitz von Drogen zum Eigenbedarf


Wenn man der Google-Übersetzung dieser griechischen Webseite (in der Seitenleiste, rechts, mittig) glauben kann, dann hat das Land vor etwa zwei Wochen, am 14.12.2009, Drogen zum Eigenbedarf legalisiert. Der Meldung zufolge hat jeder griechische Bürger das Recht erhalten 1,5 Gramm Heroin, 1 Gramm Kokain, 15 Gramm Marihuana, 5 Gramm Haschisch und 5 Dosen von LSD zu besitzen. Weiterhin ist es nach diesem Beschluss möglich, zu Hause bis zu fünf Cannabispflanzen zu züchten.

Vielleicht könnte das noch eine Person die besser griechisch kann als Google, das verifizieren…?

Montag, 21. Dezember 2009

Gesundheitsminister: Zulassung von Cannabis als Medikament wird geprüft


Nach Presseberichten plant Gesundheitsminister Philipp Rösler, den Zugang zur medizinischen Verwendung von Cannabis zu erleichtern. Da in der Meldung davon die Rede ist, dass im neuen Jahr Studien zeigen sollen, "für welche Patienten Cannabis sinnvoll ist", ist davon auszugehen, dass damit die vom deutschen Unternehmen Bionorica Ethics angestrebte Zulassung von Dronabinol und möglicherweise die Zulassung von Sativex, dem Präparat des britischen Unternehmens GW Pharmaceuticals, gemeint sind. Der Kölner Express berichtete am 18. Dezember unter dem Titel "Haschisch auf Rezept: Gesundheitsminister: Zulassung als Medikament wird geprüft" wie folgt:

"Bald darf einfacher als bisher auf Rezept 'gekifft' werden. Die Bundesregierung plant, den Zugang zu Cannabis als Medikament zu vereinfachen. Also kein Weihnachtsgeschenk für fröhliche Rauschebärte. Es geht um Hasch als Medizin. Geprüft wird auch, ob die Kassen künftig für die Therapie zahlen.
Der neue Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) hat in einer nicht-öffentlichen Sitzung des Gesundheitsausschusses diesen Plan vorgestellt. Ein Sprecher Röslers bestätigte gestern Abend: 'Die rein medizinische Anwendung von Cannabis wird im Interesse der Kranken geprüft.' Zurzeit ist der Besitz, der Handel und der Konsum von Cannabis in Deutschland verboten. Einzige Ausnahme: Das Medikament Dronabinol kann seit 1998 verordnet werden. Das ist aufwändig und teuer.
Im neuen Jahr sollen Studien zeigen, für welche Patienten Cannabis sinnvoll ist. Christine Aschenberg-Dugnus, Expertin für Sucht– und Drogenpolitik der FDP-Bundestagsfraktion, zum EXPRESS: 'Cannabis als Medizin kann Schwerkranken Lebensqualität zurückgeben. Denn Cannabis hat eine eindeutig schmerzlindernde Wirkung. Bei der Frage des Gebrauchs von Cannabis als Medikament muss deshalb Rechtsklarheit für Patienten und Ärzte durch eine verbesserte Datenlage geschaffen werden.'
Auch aus der Union kommt Zustimmung. Willi Zylajew, CDU-Gesundheitspolitiker aus Hürth: 'Wir dürfen uns nicht als Oberärzte aufspielen. Wie bei Morphium muss auch die Behandlung mit Cannabis möglich sein, wenn es medizinisch sinnvoll ist. Das betrifft auch die Kostenübernahme durch die Krankenkassen.'
Der Kölner SPD-Politiker Karl Lauterbach: 'Gerade für Patienten mit chronischen Schmerzen sind in den USA gute Erfahrungen gemacht worden.' 'Allerdings', so Lauterbach, 'darf die Indikation nur durch Spezialisten erfolgen. Das Missbrauchspotenzial wäre sonst zu hoch.'"

"Wie ist die medizinische Wirkung?
'Es gibt drei große Bereiche, in denen der Cannabis-Wirkstoff THC bisher vor allem in Kanada, in den USA und Großbritannien angewendet wird', so Dr. Franjo Grotenhermen, Vorstand der 'Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin'. 1. Bei chronischen Schmerzen wirkt es lindernd. 2. Bei neurologischen Erkrankungen wie Multipler Sklerose wirkt es krampflösend, anti-epileptisch. 3. Es lindert Nebenwirkungen in der Krebs- oder Aidstherapie. Dort bekämpft es etwa Übelkeit, Kopfweh, Appetitlosigkeit. Eine Studie der Uni Rostock lässt sogar hoffen, dass es Krebszellen hindert, sich auszubreiten.

Wie kann man Cannabis legal bekommen?
Nur mit einer Sondergenehmigung der Bundesopiumstelle. Das gelang bislang nur etwa 30 Patienten, die Hasch und Cannabis-Tee nun offiziell in Holland kaufen dürfen. Oder auf Rezept: Klinikärzte und niedergelassene Ärzte verschreiben ein Medikament im Zuge einer Therapie. Die Tropfen bzw. Kapseln kosten je nach Menge bis zu 500 EURo im Monat. Ob die Kassen diese Kosten künftig übernehmen werden, muss noch geklärt werden. 'Heute sind viele Patienten wegen der hohen Kosten gezwungen, auf den Schwarzmarkt auszuweichen', so Grotenhermen.
Auch gibt es in Deutschland mit Dronabinol bisher nur einen Wirkstoff, der verschrieben werden darf. Es liegen aber Anträge auf neue Medikamenten-Zulassungen vor.

Wie wirkt THC?
'Es wirkt direkt im Gehirn', so der Mediziner. 'Der Körper besitzt eigene Cannabinoide, die man mit THC unterstützen kann. Es dämpft die Übertragung von Nerven-Informationen. So wird etwa einem Nerv signalisiert, dass der Schmerz nicht stark ist, oder dass der Krampf des Muskels gelöst werden kann.'

Muss man es rauchen?
Nein, THC schluckt man. Aber die Wirkung ist immer ähnlich, egal, ob man Cannabis raucht, schluckt oder als Tee trinkt.

Macht es abhängig?
'Ja, aber im Rahmen einer Therapie ist die Dosis so gering, dass das keine Rolle spielt. Bei freiem Gebrauch kann es zu einer Abhängigkeit kommen.'

Nebenwirkungen?
'Sind unterschiedlich bei Jugendlichen und Erwachsenen. Für ein wachsendes Gehirn ist der regelmäßige Konsum nicht gut. Das Risiko für psychische Störungen wird erhöht. Es ist umstritten, ob man Jugendlichen THC etwa beim Aufmerksamkeitssyndrom ADHS gibt. Bei Erwachsenen gibt es weniger Nebenwirkungen wie Übelkeit, Kopfweh und eine Steigerung der Herzfrequenz.'"

Mittwoch, 16. Dezember 2009

UNBEFRIEDIGEND: Bis auf Bemühungsbekundungen bleibt alles beim Alten


Die Drogenbeauftrage Mechthild Dyckmans bestätigt am 14.12.09 in ein Antworten auf meine Frage bei Abgeordneten-Watch, dass bis auf Bemühungsbekundungen für von Cannabis profitierende Patienten alles so bleibt, wie es derzeit ist.

1.
"Grundsätzlich unterstütze ich alle Bemühungen, damit wirksame Arzneimittel auch auf der Basis von Cannabis in den Verkehr gebracht werden können.
Dennoch ist Cannabis kein Medikament, sondern ein nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel. Der Erwerb von Cannabis ist daher illegal und kann – wie Sie selbst schildern – staatsanwaltliche Ermittlungen und ein Strafverfahren nach sich ziehen.
Wenn Ihnen keine gleich wirksame Therapiealternative zur Verfügung steht, haben Sie die Möglichkeit, beim zuständigen Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einen Antrag zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für den Umgang mit Cannabisprodukten zu stellen.
Ich werde mich künftig dafür einsetzen, die Verwendung von Cannabis zu medizinischen Zwecken voranzubringen."

2.
"Beim Thema Cannabis als Medizin steht Deutschland im internationalen Vergleich nicht so schlecht da, wie Sie es mit Ihrer Frage erscheinen lassen wollen (Anm.: Gemeint sind Kanada, Niederlanden, Mexico, Brasilien, Portugal, Spanien, Österreich, Dänemark, USA, Italien, Tschechien und Kroatien.)
Die Bundesregierung befürwortet alle Anstrengungen, die dazu führen, dass wirksame Arzneimittel auf der Basis von Cannabis in den Verkehr gebracht werden können. Dies muss aber – im Interesse der Patienten und wie bei allen anderen Arzneimitteln auch – auf der Basis des Arzneimittelgesetzes und des Betäubungsmittelgesetzes geschehen, damit Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Arzneimittel sichergestellt bleiben."

3.
"Ich werde mich dafür einsetzen, die Verwendung von Cannabis zu medizinischen Zwecken voranzubringen. Dies bedeutet in der Schmerztherapie vor allem, wirkungsvolle und qualitätsgesicherte Arzneimittel für die Patienten verfügbar zu machen, welche nicht die unerwünschte Rauschwirkung hervorrufen.
Derzeit sind bereits die synthetischen Cannabinoide Dronabinol und Nabilon in der Anlage III des BtMG enthalten, können also auf ärztliche Verschreibung legal erworben werden. Da diese nicht von allen Patienten vertragen werden, ist es sicher sinnvoll, nach verträglicheren, nicht rauscherzeugenden Arzneimitteln zu suchen, die nach dem für Arzneimitteln üblichen Zulassungsverfahren zugelassen und in die Anlage III des BtMG aufgenommen werden können. Dies ist im Interesse der Patienten, da nur so die Zusammensetzung, die Qualität und die Wirksamkeit der Arzneimittel sichergestellt werden können. Jeder Schmerzpatient hat außerdem die Möglichkeit, beim zuständigen Bundesinstitut für Arzneimittel einen Antrag auf eine Ausnahmeerlaubnis zum Erwerb von Cannabis zur Anwendung im Rahmen einer medizinisch betreuten und begleiteten Selbsttherapie zu stellen.
Eine Umstufung von Cannabis von Anhang I in Anhang III des BtMG kommt meines Erachtens nicht in Betracht, da die Gesundheitsrisiken durch nicht qualitätsgesicherte Produkte, unsachgemäßen Gebrauch und ungeeignete Versuche der Selbsttherapie zu hoch sind."

4.
"Ebenso wie die Vorgängerregierung sieht die jetzige Bundesregierung auch unter liberalen Gesichtspunkten keine Veranlassung, die Drogenpolitik grundlegend neu auszurichten."

Montag, 14. Dezember 2009

Tschechien nennt Höchstgrenzen für Drogenbesitz


In Tschechien soll der Besitz von Drogen in "geringfügigen Mengen für den Eigengebrauch" künftig nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden. Wie die Nachrichtenagentur CTK berichtete, legte die Regierung in Prag entsprechende Höchstgrenzen fest.

So sollen beispielsweise 15 Gramm Marihuana, vier Ecstasy-Pillen oder ein Gramm Kokain erlaubt sein. Auch Rauschmittel wie Heroin, Amphetamine oder Halluzinogene sind in der neuen Tabelle enthalten. Die Regelung soll ab 1. Januar gelten.

Drogenbesitz für den Eigenbedarf wurde in Tschechien schon bisher selten kriminalisiert. Die internen Richtlinien der Polizei waren aber nicht öffentlich bekannt.

Die neuen Bestimmungen orientierten sich an Gerichtsentscheidungen und einer Empfehlung des Justizministeriums, hiess es. Nach Untersuchungen der EU greifen tschechische Jugendliche häufiger zu Rauschmitteln als der europäische Durchschnitt, neben Alkohol auch zu Marihuana.

Jamaika: Gesetzgeber ruft zur Legalisierung “geringer Mengen” Marihuana auf



Eine tolle Nachricht für die Menschen in Jamaika! Es ist schon schade, dass die USA ihren Krieg gegen die Drogen soweit tragen können, dass ein soveräner Staat die Nutzung von Cannabis in der dort entstandenen Religion verneint.

Senator Dennis Meadows, ein stellvertretender Generalsekretär der Jamaikanischen Arbeiterpartei hat am Samstag ein Statement abgegeben, und dabei gesagt, dass eine Lockerung der Gesetze gegen Marihuanazigaretten, sogenannte “Spliffs”, die Gerichte des Landes entlasten würde und die Polizei sich auf die Verbrechen auf der Strasse und auf harte Drogen konzentrieren könne.

“Wofür bin dafür, dass das Ganja, das in den Spliffs für den privaten Gebrauch ist, ähnlich behandelt wird die ein Bußgeld für Falschparken” sagte Maedows.

Vorherige Versuche, geringe Mengen von Marihuana in Jamaika zu Legalisieren, wurden versenkt, da die Behörden fürchteten, internationale Abkommen zu verletzen und Sanktionen aus Washington zu erhalten.

Die Vereinigten Staaten von Amerika haben Millionen von Dollars ausgegeben um die Pflanze aus Jamaika auszurotten und war immer gegen Lockerungsbemühungen im Land.

via The Canadian Press

Samstag, 12. Dezember 2009

Ein weiterer Anstoss zu legalisieren von Marihuana in Nevada ist im Gange


Es ist eine andere Anstoss zum legalem Marihuana in Nevada. Im Jahr 2001 machten die Wähler ihr okay nur für medizinische Zwecke. Zwei vorherige Versuche zurLegalisierung in Nevada ist fehlgeschlagen. Aber jetzt sagen Anhänger,die schlechte wirtschaftliche Lage kann der Wähler ermutigen, zweimal über die Legalisierung und Besteuerung von Marihuana nachzudenken.

"Wir glauben, die Umwelt hat sich verändert und die Menschen werden sich zunehmend bewusst, dass Marihuana keine schlechte Substanz ist", sagte Dave Schwartz mit dem Marijuana Policy Project of Nevada (MPP).

"Was wir vorhaben, ist ein System für die Regulierung und Besteuerung von Marihuana im Bundesstaat Nevada."

Am Mittwochmorgen gab Schwartz bekannt, dass seine Mitglieder den Papierkram mit dem Außenminister beantragt, dass wieder einmal die Marihuana Frage gestellt wird, bevor die Wähler ihre Stimme eingereicht haben.

"Wir sind sehr zuversichtlich, dass dies im Jahr 2012 in Nevada so sein wird und wir werden ein geregeltes Systemt zu besteuerung vorschlagen.

"Im Jahr 2002 erhielt sie 39 Prozent der Stimmen und im Jahr 2006 erhielt sie 44 Prozent der Stimmen", sagt Schwartz.

Es hat eine anhaltende Trend von 1969 bis 2009 in den letzten 40 Jahren eine zunehmende Unterstützung für Legalisierung von Marihuana gewesen."

Fernandez ist der Meinung,dass die Leute in Nevada mittlerweile eine Ansicht zu Marihuana habe,als frueher!

"Wenn man sich die derzeitige Politik des medizinischen Marihuana an sieht,sieht man,dass die Art Menschen sich gewöhnt haben zu sagen, das es keine große Bedrohung ist."

Beide,Fernandez und Schwartz glauben dass die Wähler eher bereit sind, die Droge zu legalisieren, wenn es potenziellen Einnahmen für den Staat in einer tiefen finanziellen Schwierigkeiten helfen wird.

Das gegenwärtige Nevada-Gesetz lässt die Bürger medizinisches Marihuana anbauen und Gebrauchen,aber keine Apotheke!

Freitag, 11. Dezember 2009

Ein umstrittenes Vorgehen des US-Repräsentantenhaus wegen medizinisches Marihuana


FOX: Ein umstrittenes Vorgehen des US-Repräsentantenhaus hat grünes Licht auf einige heisse Fragen, einschließlich der Aufhebung des Verbots für medizinisches Marihuana im Bezirksgesetz zu geben.

Es war ein historischer Schritt in dem Haus, und ein Sieg für die Delegierten Eleanor Holmes Norton.

Der Congress am Donnerstag stimmte ap, damit der Bezirk in die Stadt Geld für Abtreibungen für Frauen mit niedrigem Einkommen zu zahlen, um einen medizinischen Marihuana Recht umsetzt, und eine Nadel Austausch-Programm fortzusetzen.

Mittwoch, 9. Dezember 2009

2010 Tschechische Regierung entkriminalsiert Hanfanbau zum Eigenbedarf


Statt der angekündigten drei hat die tschechische Übergangsregierung unter Jan Fischer beschlossen, den Anbau von bis zu fünf Hanfpflanzen pro Person ab 2010 nicht mehr strafrechtlich zu verfolgen. Zwar ist der Anbau der Pflanze dann offiziell noch immer illegal, der Besitz wird jedoch nur noch als "Fehlverhalten", ähnlich wie falsches Parken, eingestuft und kann im schlechtesten Falle noch mit einer geringen Geldstrafe geahndet werden. Gleiches gilt für den Anbau von bis zu 40 "Magic Mushrooms".

Quelle:http://www.ceskenoviny.cz/zpravy/czech-govt-defines-rules-of-hallucinogenic-plants-growing/411010

Arte Themenabend Cannabis

Arte Themenabend Cannabis





Warten, hoffen ... und weiter bangen?

Eine Liberalisierung der Cannabisprohibition befürwortet die neue Drogenbeauftragte Mechthild Dyckmans zwar nicht, Cannabis als Medizin hingegen schon. In einem Interview mit der Kölnischen Rundschau sagte die FDP- Bundestagsabgeordnete:“....Nur in einem Punkt muss man genauer hinsehen: Bei der Verwendung von Cannabis zu medizinischen Zwecken sollten wir weiter voran kommen. Das nehmen wir in Angriff.“

Klingt sehr vielversprechend, bleibt zu hoffen, dass eine schnelle Umsetzung, eventuell ähnlich wie in einigen Staaten der USA, folgt. Denn dort hat die Ärzteschaft mittlerweile begriffen, dass natürliches, pflanzliches Cannabis einen sehr hohen medizinischen Nutzen hat.Vor wenigen Tagen erst hat die Ärztevereinigung der USA, AMA (American Medical Association) ihre 72 Jahre alte Position zu Cannabis offiziell korrigiert, der zur Folge Cannabis keinerlei medizinischen Nutzen habe.
Stattdessen wurde der therapeutische Nutzen bei einigen Indikationen betont und gefordert, die Cannabinoidforschung zu intensivieren. Die US-Ärzteschaft empfiehlt der Regierung nun den Betäubungsmittelstatus zu überprüfen und Cannabis aus der ‘Schedule I’-Klasse herauszunehmen, in dem alle Substanzen per Definition ohne jeglichen medizinischen Nutzen und sehr gefährlich sind. Auch die zweitgrößte Ärztevereinigung der USA, das American College of Physicians (ACP), hat eine Überprüfung des Betäubungsmittelstatus gefordert. Bereits im Juni 2008 hat die Medical Student Section (MSS) als großer Teilbereich der AMA dieses Vorhaben ebenfalls unterstützt. Maine ist seit November der fünfte US-Bundesstaat, in dem es zugelassene „Dispensaries“, also Cannabis-Abgabestellen für Patienten gibt.
Auch in Deutschland wäre eine solche Regelung durchaus möglich, es bedürfe lediglich einer Änderung des Arzneimittelgesetzes, das der Regierungskoalition heilige Betäubungsmittelgesetz bliebe unangetastet. Doch zuerst einmal müsste die Bundesopiumstelle das immer noch sehr langwierige Zulassungsverfahren erleichtern und die Richtlinien für eine Selbstmedikation einfach lockern. Zur Erinnerung: Eine Selbstmedikation durch Eigenanbau ist theoretisch möglich, man muss nach derzeitiger Gesetzeslage jedoch zigtausende Euro in die Umbaumaßnahmen der Wohnung und einen Pharmazeuten, der das Gras verwaltet und immer wieder wegschließt, in eine solche Genehmigung investieren. Der einzige Inhaber einer solchen Genehmigung hat sich dann auch dazu entschieden, konnte die skurril anmutenden Auflagen nicht zu erfüllen.Lars Scheimann war dann der erste, der seine Hanfblüten aus Holland importieren lassen konnte, nicht ohne hierfür wiederum eine Sondergenehmigung erstreiten zu müssen. Wie unsere Leser wissen, hat Lars Scheimann diese Genehmigung seit knapp einem Jahr, kann sich die 2100 Euro pro Monat jedoch kaum leisten.

Der teuerste Weg ist der legale. Vernünftig sieht anders aus.
In München wird seit Jahren medizinisches Cannabis höchster Qualität legal von der Firma Suedhanf angebaut, das jedoch nicht an deutsche Patienten abgegeben werden darf. Durch den Import aus den Niederlanden des legalen medizinischen Cannabis für deutsche Patienten wiederum steigt der Preis um 100 Prozent, was in Holland acht Euro kostet, lässt sich der deutsche Apotheker mit schlappen 16 Euro pro Gramm entlohnen.
Ein Gramm selbst gezüchtetes Cannabis kostet den Patienten 1,50 Euro und kann heutzutage leicht auf Reinheit, Wirkstoffgehalt und andere relevante medizinische Parameter untersucht werden, der Anbau wäre aber in Deutschland momentan nur durch Einhaltung unerfüllbarer Auflagen (Komplettumbau der Wohnung, Beschäftigung eines ausgebildeten Pharmazeuten und mehr) möglich.
Ein Gramm in Deutschland legal und unter staatlicher Kontrolle produziertes Cannabis würde, zieht man die Niederlande zum Vergleich heran, in der Apotheke lediglich zwischen sechs und neun Euro kosten.
Zur Zeit gibt es in Deutschland zwei Varianten, die in der alltäglichen Praxis bei Cannabispatienten angewendet werden:
Ein Gramm Import Hanfblüten kosten 16 Euro in der Apotheke. Eine vergleichbare Menge Dronabinol (synthetisches THC) kostet 80-100 Euro, je nach Wirkstoffgehalt des zum Vergleich herangezogenen Cannabis.
Hinzu kommen die durch das komplizierte Genehmigungsverfahren ungleich höheren Verwaltungskosten. Eigentlich sollte diese Verschwendung von Mitteln eine wirtschaftsliberale Politikerin hellhörig werden lassen, denn auch das ökonomische Potential natürlicher Cannabismedizin wird durch die Weigerung ihrer Zulassung ins Gegenteil verkehrt und kostet täglich Menschen ihre Gesundheit.

Dienstag, 8. Dezember 2009

Cannabis als Substitution


Im kalifornischen Berkeley wurde eine anonyme Umfrage mit 350 Patienten eines Kollektivs für medizinisches Cannabis durchgeführt. 71 Prozent der Teilnehmer gaben an, an einer chronischen Erkrankung zu leiden. 52 Prozent verwendeten Cannabis wegen einer schmerzhaften Erkrankung und 75 Prozent verwendeten Cannabis wegen einer seelischen Erkrankung. Dabei haben 40 Prozent Cannabis als Ersatzmittel für Alkohol, 26 Prozent als Ersatzstoff für illegale Drogen und 66 Prozent als Ersatzmittel für verschriebene Medikamente verwendet. Als häufigste Gründe für die Substitution wurden weniger starke Nebenwirkungen (65 Prozent) genannt. Eine bessere Linderung der Symptome nannten 57 Prozent, ein geringeres Entzugspotenzial durch Cannabis gaben 34 Prozent an. Daraus folgerten die Autoren, dass „medizinische Cannabispatienten substituieren, indem sie Cannabis als Alternative zu Alkohol sowie verschriebenen Medikamenten und illegalen Drogen nehmen“.


Quelle: Harm Reduction Journal PDF

Nina Hagen's Hanftagrede


Auch wenn es Nina Hagen selbst nicht zum Hanftag geschafft hat, hat sie uns nicht vergessen.
Es erreichte uns am Wochenende eine Mail mit ihrer geplanten Rede.
Diese ist auch auf ihrer Webseite nachzulesen.
Wir danken herzlich für das Interesse und die (verspätete)Teilnahme und hoffen in Nina Hagen eine weitere Unterstützerin in unseren Vorhaben gefunden zu haben. Danke Dir!

Hier der Text:

U N A K T Z E P T A B E L
dass die Regierungen so besorgt um das Klima und die Umwelt sind ,

ABER den ANBAU VON HANF

dämonisieren ....

dabei MÜSSTE es zur Papierherstellung genutzt werden !

Unzahlen an Bäumen werden gefällt nur um unsere Welt mit

Tageszeitungen zu versorgen .

( papierbecher, papiertüten , kartons papiertaschentücher ect bang

bang !!)

Ich hab mal eine WERBUNG für die BiLD-zeitung gemacht in den ganz

frühen achtziger Jahren ...

der spot lief sogar in den Kino\s ...

da hab ich gesagt :

WENN BILDZEITUNG AUF HANFPAPIER GEDRUCKT WIRD

DAS WIRD EIN FEST ,

DANN KAUF ICH SIE MIR ,

aber

WENN SIE NICHT AUF HANFPAPIER GEDRUCKT WIRD

IST BILD EINFACH SCHEISSE ....

ICH HATTE AUCH NOCH EINEN SATZ MIT DER AIDS-LÜGE DRIN....

( hat gestern jemand stern-tv gesehen ? Mit der Schweizer Familie wo

die MAMA seit den frühen neunzigern HiV positiv ist , aber sie ist

durch die Therapie so gesund dass sie und ihr MANN ungeschützten Sex

haben können !! Und im Falle von Nadja B. gab es gerade eine erneute

Hexenjagd in Deutschland ! Gott sei Dank ist sie wieder in Freiheit !)

anyways:

HANF kann sehr billig angebaut ,

leicht geerntet und nicht nur für die Papierherstellung genutzt

werden ....

sondern auch als Material für starke Seile , sehr haltbare Kleidung

und sogar für einige der wirkungsvollsten Arzneien auf unserem

Planeten ...

TATSACHE IST , DASS HANF SO BILLIG ANGEBAUT , SO LEICHT GEERNTET

WERDEN KANN UND SO VIELE WUNDERBARE NUTZBRINGENDE EIGENSCHAFTEN

AUFWEIST ,

DASS EINE RIESIGE LOBBY SEINEN ANBAU ZU VERHINDERN SUCHT !

ZU VIELE WÜRDEN ZU VIEL VERLIEREN,

ALS DASS SIE DER WELT GESTATTEN WÜRDEN ,

DIESE EINFACHE PFLANZE ZU NUTZEN ,

DIE FAST ÜBERALL ANGEBAUT WERDEN KANN .

DAS IST NUR EIN BEISPIEL DAFÜR WIE GIER DEN GESUNDEN MENSCHENVERSTAND

AUSSCHALTET !

ZUM BEISPIEL UNSERE GUTENBERG BIBEL !

DIE GIBTS SEIT 500 JAHREN - AUF HANF-PAPIER -

UND IHR WERDET AUF DER GANZEN WEITEN WELT KEIN HOLZPAPIER FINDEN ,

DASS SO ALT IST UND NOCH NICHT ZERFALLEN IST .....

NOCH ZU MEINEN GROSSELTERNS ZEITEN

GOTT HAB SIE SELIG

LANGE VOR DEM ZWEITEN WELTKRIEG

WAR SEIT DEM MITTELALTER

GANZ DEUTSCHLAND UND MITTELEUROPA

PERMANENT

MIT EINEM GUTEN DRITTEL DER GANZEN FLÄCHE MIT HANF

BEPFLANZT

WARUM ?

WEIL ES DEN BODEN REINIGT

MONOKULTUREN SIND DOCH SOWIESO SCHEISSE

JAHRHUNDERTELANG HABEN BAUERN IM PRINZIG JEDEN ACKER IN ABSTÄNDEN

IMMERWIEDER MIT HANF BEBAUT UM DEN BODEN ZU REINIGEN

DAMALS WAR ALLES AUS HANF

BETTEN KISSEN STRICKE ANZIEHSACHEN TÜCHER MATRATZEN

ALLES WAS IN ASIEN AUS PALMEN GEMACHT WIRD

UND

WIR VERSTEHEN NICHT WARUM UNSERE GESUNDHEITS UMWELT AGRAR UND

SONSTIGE MINISTERIEN NICHT DAS ALTE WISSEN BENUTZEN

DASS SEIT JAHRHUNDERTEN HANF ZUM REINIGEN DER BÖDEN BENUTZT WURDE, ES

MÜSSTE VORGESCHRIEBEN WERDEN ANSTATT VERBOTEN -

IM GEGENTEIL :

UNSERE MINISTERIEN BEDRÄNGEN UNS MIT DEM FASCHISTISCHEN GENDRECKS-

MENSCHEN-UND SCHÖPFUNGSFEINDLICHEN SYNDIKATEN UND CO-OPERATIONEN DIE

UNSERE UMWELT VON DEM URSPRÜNGLICHEN GESUNDEN SCHÖPFUNGSZUSTAND IN DIE

MUTATIONS-KATASTROPHE KATAPULTIEREN WOLLEN !

UND LAST BUT NOT LEAST

AMERIKA WURDE ENTDECKT AUF GRUND VON HANF

WEIL DIE SCHIFFE IN FRÜHEREN JAHRHUNDERTEN SOZUSAGEN

AUF HANF ANGEWIESEN WAREN FÜR IHRE STABILITÄT

( es war kein kruppstahl im spiel

- es war HANF!! )

WEIL HANFSEILE SOZUSAGEN DEM SALZWASSER WIDERSTEHEN KONNTEN

UND DAS GANZE SCHIFF WAR MIT HANF ZUSAMMENGEBUNDEN ,

UND AUCH DIE SEILE & DIE SEGEL ...

IN DIESEM SINNE

LASSET UNS DIE SEGEL DER LEGALISIERUNG DER HANFPFLANZE HISSEN UND

LASSEN WIR ES HIER VON DEUTSCHLAND AUS

DIE GANZE WEITE WELT WISSEN

DASS DEUTSCHLAND NICHT NUR DAS LAND DER IDEEN IST

SONDERN VOR ALLEM

DAS LAND DAS IDEEN AUCH UMSETZT ,

DAS LAND , DAS DEN HANF LEGALISIEREN WIRD

UND SEINE SICH NOCH AUF DEUTSCHEM BODEN BEFINDLICHEN AMERIKANISCHEN

ATOMWAFFEN

IN BÜCHEL

DEM LIEBEN VEREHRTEN HOCHGESCHÄTZTEN

PRÄSIDENTEN von amerika BARACK HUSSEIN OBAMA

ALS ERINNERUNGSTALISMAN INS WEISSE HAUS

RÜBERSCHICKT

ODER SO ÄHNLICH

DA MUSS ICH NOCH DEN HAUPTMANN VON KÖPENICK FRAGEBN WIE MAN DAS

LOGISTISCH AM BESTEN HÄNDELN KANN.

ICH RUFE DEM DEUTSCHEN VOLKE ZU

WERDET EUCH DER TATSACHE BEWUSST

DASS HANF HARMLOS UND GUT IST

DAS STIGMA MUSS WEG !!

NINA

Quelle:Hanftag

Montag, 7. Dezember 2009

Manipulation versus Information


Bis Mitte der sechziger Jahre blieb Europa weitgehend von der in Amerika wütenden Drogenrepression verschont, obwohl auch die meisten europäischen Staaten in den zwanziger Jahren des letzten Jahrhunderts Betäubungsmittelgesetze in Kraft gesetzt hatten. Als jedoch »Flower-Power« zum Leitmotiv einer weltumspannenden Jugendkultur wurde und überall immer mehr Hippies sich in freier Natur zu Musikfestivals (open air and for free) trafen, dort Haschisch rauchten, sich Zauberpilze, Meskalin und LSD einverleibten und so Einblicke in andere Sphären gewannen, sahen konservative Politiker die traditionellen Werte der Gesellschaft gefährdet und riefen zum gnadenlosen Kampf gegen diese neue Jugendkultur auf.

Durch von Regierungen bereitwillig geförderte und gesteuerte breit angelegte Kampagnen in den Massenmedien wurde die Bevölkerung Ende der 60er Jahre und zu Beginn der 70er Jahre mit den aberwitzigsten Horrormeldungen bezüglich einer gigantischen Drogenwelle, die auf Europa überschwappte, bombardiert. Ein konkretes Wissen über Drogen ist durch diese Kampagnen jedoch kaum vermittelt worden. Die Meldungen waren häufig suggestiv konzipiert und einseitig tendenziös ausgelegt, um in demagogischer Weise die Bevölkerung zu manipulieren. Selbst völlig harmlose Haschischraucher wurden häufig als kriminelle Rauschgiftsüchtige diskreditiert.

Zur Gefährlichkeit von Haschisch und Gras
Als die Universität Bristol im März 2007 die Studie von David Nutt und seinem Forscherteam veröffentlichte, in der festgestellt wurde, dass Alkohol wesentlich gefährlicher sei als Cannabis, vermeldeten die meisten Medien diese Erkenntnis als neu. Das Forscherteam umfasste 40 Drogenexperten, darunter Chemiker, Pharmazeuten, Psychiater, andere Ärzte und Polizisten, und stufte zwanzig gängige Drogen nach ihrer Gefährlichkeit ein. Als im Frühjahr 1998 in einem Kommissionsbericht zur Bewertung des Gefahrenpotenzials von Drogen unter Leitung von Professor Bernard Roques (Abteilungsdirektor des Nationalen Instituts für Gesundheit und medizinische Forschung) an den Französischen Staatssekretär für Gesundheit das Gefahrenpotential von Alkohol höher eingeschätzt wurde als das von Cannabis, zeigten sich die meisten Medien von dieser Tatsache überrascht, obwohl diese Tatsache seit langem bekannt ist.

Bereits am 29. August 1991 stellte der Kassationshof des Schweizer Bundesgerichtes in einem Verfahren gegen die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich (Nichtigkeitsbeschwerde BGE 117 IV 314 S. 321) fest, dass es eindeutig widerlegt sei, dass Haschisch eine Einstiegsdroge sei und dass das Abhängigkeitspotenzial und die Fähigkeit, soziale und psychische Folgen zu verursachen, bei Haschisch deutlich schwächer sei als bei andern Drogen wie Morphin, Heroin, Amphetamin, Kokain und Alkohol. Dabei bezog sich das Gericht auf Studien von Prof. Hans Kind, Direktor der Psychiatrischen Poliklinik Zürich, der 1985 entsprechende Untersuchungsergebnisse veröffentlichte, sowie auf Studien der Professoren Kielholz, Ladewig und Uchtenhagen, die in ihrem Gutachten zuhanden des Obergerichts des Kantons Zürich vom 26. September 1978 (veröffentlicht in: Schweiz. Rundschau für Medizin 68/1979, S. 1687 ff.) entsprechende Feststellungen machten.

Es gibt jedoch noch weit ältere Untersuchungen, in denen festgestellt wurde, dass Haschisch signifikant weniger gefährlich ist als Alkohol, so der Indische Hanfdrogen-Report (Bericht der Indischen Hanfdrogen-Kommission) von 1893/94. Weder die Auftraggeber noch die den Auftrag erfüllenden Forscher waren Haschisch-Freunde. Gerade deswegen erscheint jedes Misstrauen in die Ergebnisse dieser Untersuchung unangebracht. Die Ergebnisse können nämlich für sich in Anspruch nehmen, so etwas wie der Konsensus der Wissenschaft zum Thema Haschisch zu sein. So heißt es im Abschnitt 490 des Indischen Hanfdrogen-Reports, dass Oberst Hutchinson, der oberste britische Kolonialbeamte von Lahore, erklärte: »Soweit ich die Sache beurteilen kann, sind die Auswirkungen des Alkohols viel schlimmer«. Der höchste Verwaltungsbeamte von Allahabad, J. B. Thomson, erklärte: »Ich kann nicht sagen, dass die Hanfdrogen in ähnlichem Ausmaß mit der Kriminalität zusammenhängen wie der Alkohol, wobei ich nicht nur an die Verhältnisse in Europa denke, denn auch unter den Eingeborenen hier bei uns führt der Alkohol weit eher zu Verbrechen als die Hanfdroge.« Und Oberst Bowie erklärte beispielsweise, dass er bei zahlreichen Prozessen Recht gesprochen habe, wo schwere Vergehen bis hin zum Mord auf Alkoholeinfluss zurückzuführen waren, dass ihm aber in seiner langen Praxis kein Fall vorgekommen sei, bei dem ähnliche schwere Delikte auf Bhang oder Ganja zurückzuführen gewesen wären. Für die Indische Hanfdrogen-Kommission waren diese Ergebnisse nicht im Sinne ihres Vorhabens, ein Hanfverbot zu begründen und durchzusetzen. So heißt es im Abschnitt 497: »Diese Sachlage ist natürlich für die Kommission recht unbefriedigend, aber doch insofern aufschlussreich, als daraus gefolgert werden darf, dass gewohnheitsmäßiger maßvoller Genuss von Hanfdrogen keine schädlichen Folgen, was psychische und moralische Schäden anbetrifft, zeitigt.«

Auch im Panama Canal Zone Report (Canal Zone Commitee (1925): The Panama Canal Zone Military Investigations) von 1925 wurde festgehalten, dass die Gefährdungen durch Cannabisgenuss offensichtlich stark übertrieben wurden und dass keine Beweise für nennenswerte schädliche Einflüsse auf Konsumenten vorliegen würden. Im Britischen Cannabis-Report (Bericht des Beratungsausschusses zur Frage der Drogenabhängigkeit) vom 1. November 1968 wurde im Abschnitt VI (Zusammenfassung und Vorschläge) in Punkt 67 festgestellt: »Das uns vorliegende Material beweist: Immer mehr Menschen, hauptsächlich der jungen Generation, aus allen Schichten der Gesellschaft experimentieren mit Cannabis, und sehr viele nehmen es regelmäßig zur geselligen Unterhaltung. Es gibt keinen Beweis, dass dieses Tun Gewaltverbrechen oder aggressives, antisoziales Verhalten hervorruft oder aber bei sonst normalen Menschen Abhängigkeitszustände oder Psychosen schafft, die der ärztlichen Behandlung bedürfen.« Und in Punkt 70 wurde festgehalten: »Wir halten aber auch für sicher, dass – in bezug auf die körperliche Schädlichkeit – Cannabis sehr viel weniger gefährlich ist als Opiate, Amphetamine und Barbiturate oder auch Alkohol.« Und im British Wootten Report (1969) heißt es: »Wir sind der Ansicht, dass die in der Vergangenheit viel beschworenen von Cannabis ausgehenden Gefahren ... überbewertet wurden. ... Es gibt keine Belege dafür, dass ernstliche Gesundheitsgefährungen westlicher Gesellschaften unmittelbar auf das Rauchen von Cannabis zurückzuführen sind.«

Manipulation statt Information seitens der Weltgesundheitsorganisation
Das britische Fachmagazin »New Scientist« hatte im Februar 1998 der Weltgesundheitsorganisation (WHO) vorgeworfen, eine Studie unter Verschluss zu halten, wonach Haschisch weniger gefährlich sei als Alkohol und Tabak. Die WHO wies dies am 18. Februar 1998 zwar zurück, doch bestätigte die WHO-Expertin Maristela Montero, dass der betroffene Abschnitt in einem im Dezember 1997 publizierten WHO-Papier gestrichen wurde. Die Analyse sei »... mehr spekulativ als wissenschaftlich« gewesen, erklärte sie dazu. Bemerkenswert ist hierbei, wie im vorherigen Abschnitt gezeigt wurde, dass seit Ende des 19. Jahrhunderts bekannt ist, dass durch den Konsum von Alkohol mehr Schäden nachgewiesen werden können als durch den Konsum von psychotrop wirkenden Cannabisprodukten. Offenbar wird bei der WHO einfach das, was nicht ins politische Konzept passt, wegzensiert.

Im zensierten Kapitel stellten drei führende Suchtforscher (Wayne Hall, National Drug and Alcohol Research Centre, University of New South Wales; Robin Room and Susan Bondy, Addiction Research Foundation, Toronto) fest, dass es gute Gründe gibt, festzustellen, »dass Cannabis nicht dieselben Risiken für die öffentliche Gesundheit mit sich bringt wie Alkohol oder Tabak, selbst wenn genau so viele Menschen Cannabis benutzten wie jetzt Alkohol trinken oder Tabak rauchen.« Zwei WHO-Bürokraten verhinderten die Publikation des besagten Kapitels im Bericht der WHO. Dies waren der WHO-Leiter Hiroshi Nakajima (Ruhestand im Juni 1998) und der Leiter der Abteilung Betäubungsmittel, Dr. Tokuo Yoshida. Sie waren wütend über die Ergebnisse der drei Suchtforscher und wollten in jedem Fall verhindern, dass diese Forschungsergebnisse allgemein bekannt respektive anerkannt würden.

Auch die Publikation der größten Studie zu Kokain, die auf diesem Planeten erstellt wurde – und das schon in den frühen 90er Jahren – wurde auf Druck der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) erfolgreich unterdrückt. Die von der WHO und von dem UN Inter-Regionalen Kriminalitäts- und Justiz Forschungsinstitut (UNICRI) bezahlte Studie, wurde auf Druck der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) von der WHO unterdrückt. Dies passierte, als klar wurde, dass in dem Bericht Fakten genannt wurden, die direkt konträr waren zu den Mythen, Stereotypen und der Propaganda, die der »Krieg gegen die Drogen« gebracht hatte. 1995 drohte die Regierung der USA, die Finanzierung für die WHO einzustellen, wenn der Report veröffentlicht würde. Offensichtlich war auch in diesem Fall die WHO nicht in der Lage, die Weltbevölkerung sachlich und seriös zu informieren. Die WHO hat durch ihr Verhalten ihre Vertrauenswürdigkeit verwirkt, sie kann nicht als seriöse und glaubwürdige Institution für die Drogenpolitik eingestuft werden. Deshalb muss die UNO ihr die Kompetenzen für den Bereich »Drogen« entziehen und diese einer anderen Institution der UNO anvertrauen, beispielsweise der UNESCO. Vgl. hierzu den Abschnitt »Weltkulturerbe« im Kapitel »Das Weltkulturerbe der Psychonautik«.

Manipulation seitens der Deutschen Bundesregierung
Heute kann festgestellt werden, dass bereits vor mehr als 100 Jahren Untersuchungen gezeigt haben, dass der Genuss von Haschisch und/oder Gras weniger Schäden verursacht als der Konsum von Alkohol, eine Erkenntnis, die die deutsche Bundesregierung Anfang der 70er Jahre des letzten Jahrhunderts nicht publiziert wissen wollte, wie im folgenden dargestellt wird.

Im Jahre 1969 kritisierte im Vorfeld der Umwandlung des Opiumgesetzes (Höchststrafe 3 Jahre) in das Betäubungsmittelgesetz (BtMG, Höchststrafe seinerzeit 10 Jahre, heute 15 Jahre) der nicht nur politisch der Studentenbewegung nahestehende »Spiegel« das Cannabisverbot, auch die als liberal geltende Wochenzeitung »Die Zeit« forderte Ende 1969 in einer Artikelserie die Legalisierung oder zumindest die Entkriminalisierung der zum Konsum notwendigen Vorbereitungshandlungen.

Am 4. Juni 1970 informierte Gesundheitsministerin Käte Strobel (SPD) den Bundestag über die Regierungspläne zur Schaffung eines neuen Betäubungsmittelgesetzes, am 13. Juli 1970 präsentierte sie dem Bundeskabinett einen Referentenentwurf, der zwischen den Ministerien abgestimmt und am 12. November vom Kabinett beschlossen wurde. Ziel des Entwurfs war bei den Regelungen betreff Cannabis eine zum Teil erhebliche Erweiterung der Strafrahmen, »um das Gesetz damit zu einem wirkungsvolleren Instrument bei der Bekämpfung der Rauschgiftsucht zu machen« (Deutscher Bundestag 1971:1). Zugleich verabschiedete das Kabinett unter Federführung des Ministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit ein »Aktionsprogramm zur Bekämpfung des Drogen- und Rauschmittelgebrauchs« mit ergänzenden Maßnahmen, die vor allem eine Verstärkung der Repression von Handel und Schmuggel zum Inhalt hatten. An zweiter Stelle stand eine zentral organisierte Kampagne zur »Aufklärung der Bevölkerung«. Neben der offenen Aufklärung umfasste die Kampagne auch verdeckte Öffentlichkeitsarbeit, bei der die Bundesregierung gezielt nicht als Absender der Information in Erscheinung trat, um den Eindruck einer allgemeinen Trendwende gegen den Cannabiskonsum zu erwecken. So stellte sie etwa Schülerzeitungen und anderen Printmedien kostenlos anonyme Artikel und Rundfunkanstalten Funkspots und Abschreckungsfilme zur Verfügung, die für das Publikum wie redaktionelle Beiträge aussehen sollten. Durch Täuschung sollte somit die Meinung der Bevölkerung manipuliert werden.

Aufgrund eines schriftlichen Appells von Gesundheitministerin Käte Strobel befasste sich der Deutsche Presserat Anfang Juni 1972 mit dem Thema Drogen und forderte die Redaktionen auf, »bei der Behandlung der Drogen- und Rauschmittelgefahren auf eine sensationelle Berichterstattung ebenso zu verzichten wie auf jede Bagatellisierung der Verwendung von Rauschmitteln«. Am 17. Juni 1972 wandte sich zudem der parlamentarische Staatssekretät Heinz Westphal (SPD) in einem Brief an Ernst Klett, den Vorsitzenden des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, mit der Bitte, eine vergleichbare Entschließung für den Buchhandel anzuregen, da Bücher wie der »Haschisch-Report« des Zeit-Redakteurs Rudolf Walter Leonhardt eine »mit Sicherheit ... große Anzahl Jugendlicher« zum Konsum von Cannabis verführt hätten. Die formal begründete Ablehnung Kletts bezeichnete das Ministerium als »enttäuschend«. Versuche von Zensur scheinen in der Drogenpolitik in der Bundesrepublik Deutschland eine lange Tradition zu haben.

Auswirkungen der Manipulationen auf die Rechtssprechung
Im November 1969 legte der Münchner Rechtsanwalt Hermann Messmer Verfassungsbeschwerde gegen das Cannabisverbot ein, die er mit der »erwiesenen Ungefährlichkeit« der Droge und der dadurch im Vergleich zur Alkohol »willkürlichen Aufnahme« ins Opiumgesetz begründete. Vorausgegangen war ein Urteil des Bayerischen Obersten Landgerichts vom 27. August 1969, das die Strafbarkeit des Erwerbs von Cannabis als verfassungskonform ansah (RReg. 4a St 81/69). In seiner Begründung stützte sich das Gericht auf einen Tagungsbericht der Suchtstoffkommission der Vereinten Nationen, der Cannabis als eine suchterzeugende Substanz beschrieb, die »erhebliche Probleme für die Volksgesundheit darstellt«. Das Bundesverfassungsgericht schloss sich dieser Auffassung an und lehnte die Beschwerde Messmers am 17. Dezember 1969 ab, obwohl diverse groß angelegte Studien ein genau gegenteiliges Ergebnis betreffend die Gefährlichkeit von Cannabis erbrachten. Das Bundesverfassungsgericht stützte sich lieber auf die Propaganda der Suchtstoffkommission als auf wissenschaftliche Studien.

Im Jahre 1994 musste das Bundesverfassungsgericht der Bundesrepublik Deutschland aufgrund verschiedener Vorlagebeschlüsse über die Verfassungsmässigkeit des Cannabisverbots entscheiden (BVerfGE 90, 145 - Cannabis; 9. März 1994). Das oberste deutsche Gericht entschied zwar, dass das Cannabisverbot durch den Ermessensspielraum gedeckt sei, den das Grundgesetz dem Gesetzgeber einräumt, beschränkte jedoch gleichzeitig die Sanktionen, die bei der Durchsetzung des Gesetzes eingesetzt werden dürfen, und verpflichtete die Bundesländer zur effektiven Angleichung der Strafverfolgungspraxis. Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, neuere wissenschaftliche Erkenntnisse und Erfahrungen aus dem Ausland zu berücksichtigen, um in Zukunft zu entscheiden, ob das Strafrecht tatsächlich das geeignetste Mittel sei, um die angestrebten Schutzfunktionen zu erreichen. Bei seiner Entscheidung berücksichtigte das Gericht jedoch nicht die gegebenen wissenschaftlichen Erkenntnisse, insbesondere nicht die betreffend des üblichen Umgangs mit psychotrop wirkenden Cannabisprodukten. Im Folgenden einige Auszüge aus der Entscheidung der Karlsruher Richter:

»Der Gleichheitssatz gebietet nicht, alle potenziell gleich schädlichen Drogen gleichermaßen zu verbieten oder zuzulassen. (...) Für die unterschiedliche Behandlung von Cannabisprodukten und Alkohol sind ebenfalls gewichtige Gründe vorhanden. So ist zwar anerkannt, dass der Missbrauch von Alkohol Gefahren sowohl für den Einzelnen wie auch die Gemeinschaft mit sich bringt, die denen des Konsums von Cannabisprodukten gleichkommen oder sie sogar übertreffen. Gleichwohl ist zu beachten, dass Alkohol eine Vielzahl von Verwendungsmöglichkeiten hat, denen auf Seiten der rauscherzeugenden Bestandteile und Produkte der Cannabispflanze nichts Vergleichbares gegenübersteht. Alkoholhaltige Substanzen dienen als Lebens- und Genussmittel; in Form von Wein werden sie auch im religiösen Kult verwandt. In allen Fällen dominiert eine Verwendung des Alkohols, die nicht zu Rauschzuständen führt; seine berauschende Wirkung ist allgemein bekannt und wird durch soziale Kontrolle überwiegend vermieden. Demgegenüber steht beim Konsum von Cannabisprodukten typischerweise die Erzielung einer berauschenden Wirkung im Vordergrund.«

»Weiterhin sieht sich der Gesetzgeber auch vor die Situation gestellt, dass er den Genuss von Alkohol wegen der herkömmlichen Konsumgewohnheiten in Deutschland und im europäischen Kulturkreis nicht effektiv unterbinden kann. Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz gebietet nicht, deswegen auf das Verbot des Rauschmittels Cannabis zu verzichten.«

Manche Formulierungen des Gerichtes erscheinen mehr als absurd: »In allen Fällen dominiert eine Verwendung des Alkohols, die nicht zu Rauschzuständen führt ...« Hier wird besonders deutlich, dass die Richter seinerzeit mehr als realitätsfremd waren, man denke nur an das »Koma-Saufen« vieler Jugendlicher oder an den Bierkomment der Farben tragenden Studentenverbindungen. Der Bierkomment beinhaltet alte überlieferte oder durch langjährige Gewohnheit gültige Regeln in Bierangelegenheiten beim studentischen Saufen, wobei auch andere Alkoholika als kommentgemäße Stoffe akzeptiert werden. Problematisch hierbei ist, dass mit dem Bierkomment auch stellenweise ein Trinkzwang von Alkoholika einhergeht. Diese studentischen Sauftraditionen hätten dem Gericht bekannt sein müssen, da diese schon öfters Anlass für gerichtliche Auseinandersetzungen waren.

Völlig verkannt hat das Gericht die Vielzahl von Verwendungsmöglichkeiten, die psychotrop wirkende Cannabisprodukte haben. Sie dienen als Lebens- und Genussmittel in Form von Gewürzen, Backwaren und Bier. In Form von Haschisch und Gras werden sie auch im religiösen Kult verwendet. Zudem hätte sich auch damals schon der Gesetzgeber vor die Situation gestellt sehen müssen, dass er den Genuss von Cannabis wegen der herkömmlichen weit verbreiteten Konsumgewohnheiten in Deutschland und im europäischen Kulturkreis nicht effektiv unterbinden kann. Die Schätzungen über die damalige Konsumentenzahl in Deutschland schwankten nach Harald Körner (BtMG, Einleitung) zwischen drei bis vier Millionen, was etwa vier bis fünf Prozent der Gesamtbevölkerung Deutschlands entsprach. Dabei handelte es sich jedoch überwiegend um Gelegenheitskonsumenten.

Recht und Ethik
Das Recht ist die verbindliche Ordnung des allgemein akzeptierten Verhaltens innerhalb einer Gruppe (Staates), das ein Angehöriger dieser Gruppe gegenüber anderen Mitgliedern äußert. Das Recht ordnet menschliche Beziehungen. Der Genuss von psychotropen Substanzen wie Cannabis betrifft nur den Konsumenten selbst, er untersteht somit nur individualethischen Regeln und entzieht sich folglich als Verhalten des Einzelnen dem Recht als Regelung menschlicher Beziehungen. Jedem Menschen einen großen Spielraum einzuräumen, wie er sein Leben in eigener Verantwortung führen will, ist Kennzeichen einer liberalen Rechtsordnung.

Mit der Begrenzung des Rechts auf eine Regelung der Beziehungen zu anderen Menschen hängt ein Grundsatz des heutigen Strafrechts zusammen: Nur ein Verhalten, das die Rechtsgüter anderer Menschen oder einer ganzen Gruppe unmittelbar beeinträchtigen könnte, kann strafwürdig sein. Es genügt dazu nicht, dass die Mehrheit einer Gruppe, selbst eine kompakte Mehrheit, ein Verhalten moralisch verurteilt. Damit wird dem Strafrecht ethische Bedeutung nicht abgesprochen. Die Menschen zu bewahren vor äußerlich zugefügtem Schaden an Leib und Leben sowie Freiheit, Ehre und Eigentum, ist ebenfalls eine Aufgabe der Ethik, jedoch nicht der Individual-, sondern der Sozialethik. Abgelehnt wird einzig die Auffassung, die Gebote der Individualethik oder gar der Religion strafrechtlich zu sichern. Ein Blick auf das Wirken der Inquisition oder das Wüten des Strafrechts in totalitären Staaten zeigen, welche Irrwege eröffnet werden, wenn das Strafrecht das Einhalten religiöser, moralischer oder politischer Überzeugungen gewährleisten soll.

Der Genuss psychotroper Substanzen wie Cannabis und alle Vorbereitungshandlungen dazu wie der Anbau, Erwerb und Besitz beeinträchtigen die Rechtsgüter anderer Menschen nicht und können aus ethischer Sicht somit auch nicht strafbewehrt sein, denn jeder muss in seiner Art genießen können und niemand darf, solange der Genuss nicht auf Kosten oder zu Lasten anderer erfolgt, ihn in seinem eigentümlichen Genuss stören. Dies ist ein Grundprinzip der Menschen- und Bürgerrechte. Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) verstößt in gravierender Weise gegen dieses Grundprinzip der Menschen- und Bürgerrechte, das jedem die Freiheit zugesteht, alles tun zu dürfen, was einem anderen nicht schadet: Die Ausübung der natürlichen Rechte eines jeden Menschen hat also nur die Grenzen, die den anderen Mitgliedern der Gesellschaft den Genuss eben dieser Rechte sichern. Deshalb darf die gesetzgebende Gewalt keine Gesetze erlassen, welche die Ausübung der natürlichen und bürgerlichen Rechte beeinträchtigen oder hindern.

Gesetze, also von der Exekutive (Regierung) ausgearbeitete und der Legislative (Parlament) abgesegnete Gesetze, werden als gesetztes Recht oder auch als positives Recht bezeichnet. Der rechtspositivistische Rechtsbegriff wird allein durch die ordnungsgemäße Setzung und die soziale Wirksamkeit bestimmt. Gesetze dienen somit der Rechtssicherheit im sozialen Kontext und müssen deshalb zweckmäßig sein für das Gemeinwohl. Zudem muss das Recht der Gerechtigkeit dienen. Steht ein Gesetz in unerträglichem Maße im Widerspruch zur Gerechtigkeit oder wird bei der Setzung des Rechts (Einführung des Gesetzes) Gerechtigkeit nicht erstrebt oder gar bewusst verleugnet, dann wird ein solches Gesetz als »unrichtiges Recht« bezeichnet.

Das Deutsche Betäubungsmittelgesetz (BtMG) stellt die Vorbereitungshandlungen (Erwerb, Besitz) für den Genuss bestimmter psychotroper Substanzen unter Strafe, jedoch sieht das BtMG für die Vorbereitungshandlungen für den Genuss anderer psychotroper Substanzen keine Strafe vor. Strafwürdig ist nur der Umgang mit in den Anlagen I bis III zu § 1 BtMG aufgeführten Substanzen (Stoffe). Cannabisprodukte sind in den Anlagen aufgeführt, und somit ist der Umgang damit strafwürdig. Da jedoch aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse der Umgang mit Cannabisprodukten weniger schädlich ist als beispielsweise der Umgang mit Alkohol, muss die im gesetzten Recht festgelegte Liste der »verbotenen Stoffe« als willkürlich und somit als nicht gerecht (unerträglich ungerecht) respektive »unrichtiges Recht« bezeichnet werden. Zudem beeinträchtigen Erwerb, Besitz und Genuss von Cannabisprodukten nicht den Genuss und/oder die Lebensqualität anderer Menschen. Somit verstößt das BtMG gegen die Grundprinzipien der Menschen- und Bürgerrechte. Auch in dieser Hinsicht muss das BtMG als »unrichtiges Recht« bezeichnet werden.

Der Begriff »unrichtiges Recht« wurde von dem Rechtsphilosophen Gustav Radbruch (bekannt durch die Radbruchsche Formel) im Jahr 1946 in dem Aufsatz »Gesetzliches Unrecht und übergesetzliches Recht« eingeführt. Da die höchstrichterliche Rechtsprechung in der Bundesrepublik Deutschland sich mehrfach auf diesen Aufsatz bezog, zählt dieser Aufsatz zu den einflussreichsten rechtsphilosophischen Schriften des 20. Jahrhunderts.

Zensur in der Schweiz
In der Schweiz gab es in den frühen 80er Jahre des letzten Jahrhunderts eine geheime »schwarze Liste« von sogenannten »verbotenen« Büchern. Obwohl es sich lediglich um eine Liste von Büchern handelte, die von zumindest einem kantonalen Gericht eingezogen wurden, glaubten einige Gerichte, dass der Verkauf dieser Bücher generell durch die Bundesanwaltschaft untersagt worden sei. Diverse Titel dieser »verbotenen« Bücher waren jedoch im Verzeichnis der lieferbaren Titel des Schweizer Buchzentrums und konnten problemlos über jede Buchhandlung bezogen werden. Wegen des Verkaufs dieser Bücher wurden nur »alternative« Läden der Untergrundszene oder Marktfahrer behelligt. Die Liste lautete wie folgt:

Schweizerische Bundesanwaltschaft – Zentralstellendienste: Verzeichnis richterlich eingezogener Bücher (Druckerzeugnisse, die zumindest von einem kantonalen Gericht gemäß Art. 19 Ziff.1, Abs. 8 / Art. 19 c BetmG eingezogen worden sind, Stand 1.01.1985):

Mel Frank, Ed. Rosenthal: Marijuana Grower's Guide, And/Or Press, San Francisco/Cal.

Mel Frank, Ed. Rosenthal: Enzyklopädie des Marihuana-Anbaus, Volksverlag, Linden

Jack S. Margolis, Richard Clorfene: Der Grassgarten (Das offizielle Handbuch für Marijuanafreunde), Volksverlag, Linden

Mel Frank, Ed. Rosenthal: Marijuana-Zucht in Haus und Garten, Volksverlag, Linden

Murphy Stevens: Marijuana-Anbau in der Wohnung, Volksverlag, Linden

Michael Starks: Marijuana Potency, And/Or Press, San Fransisco/Cal.

Michael Starks: Marijuana Potenz, Volksverlag, Linden

Mohammed Mrabet: Haschisch, Werner Pieper, Der Grüne Zweig 49, Löhrbach

Dr. Alexander Sumach: Haschisch, keine Verlagsangabe

Hans-Georg Behr: Das Haschisch Kochbuch, Josef Melzer Verlag, Darmstadt

Hainer Hai: Das definitive Deutsche Hanf-Handbuch, Werner Pieper, Der grüne Zweig 73, Löhrbach

O.T. Oss, O.N. Oeric: Psilocybin Magic Mushroom Grower's Guiede, And/Or Press, San Fransisco/Cal.

Gary P. Menser: Hallucinogenic and Poisonous Mushroom / Field Guide, And/Or Press, San Fransisco/Cal.

Rolf Brück, Zelline Root: Lotus Millefolia, Werner Pieper, Die Grüne Kraft, Löhrbach

Klaus G. Bär: Nebukadnezars Traum, Volksverlag, Linden

Timothy Leary: Politik der Ekstase, Volksverlag, Linden

Ram Dass (Richard Alpert): Alles Leben ist Tanz, Schickler Versand & Verlag, Berlin

Thaddeus Golas: Der Erleuchtung ist es egal, wie Du sie erlangst, Sphinx Verlag, Basel

Ram Dass (Richard Alpert): Denke daran, sei hier und jetzt, Sadha Verlag, Berlin

T. Leary, R. Metzner, R. Alpert: Psychedelische Erfahrungen, Volksverlag, Linden

Timothy Leary: Neurologik, Volksverlag, Linden

William Levy: Oh Amsterdam – Das neue Jerusalem der Drogenkultur – Ein Reiseführer, Volksverlag, Linden

Hinweis: Einige dieser Titel wurden auch in der Bundesrepublik Deutschland indiziert. Indizierte Bücher dürfen in Deutschland Personen unter 18 Jahren nicht zugänglich gemacht, nicht in der Öffentlichkeit beworben und mit der Post nur per »Einschreiben/Eigenhändig« versendet werden. Der Erwerb und Besitz ab 18 Jahren ist jedoch legal. Das Verzeichnis der in Deutschland indizierten Bücher ist im Internet unter der folgenden URL abrufbar: www.nexusboard.net/sitemap/6365/in-deutschland-verbotene-oder-indizierte-medien-t296528/

Der Marktfahrer Roger Liggenstorfer wurde mehrfach wegen des Verkaufs von Drogenfachbüchern in der Schweiz angeklagt und verurteilt. Seine Einstellung zum Drogenproblem war amtsbekannt: Liggenstorfer trat öffentlich immer wieder für die Liberalisierung des Umgangs mit Haschisch ein. Die Gerichte konnten die Meinung des Herrn Liggenstorfer, die Freigabe des Haschischs würde viele Haschischkonsumenten davon abhalten, auf harte Drogen umzusteigen, nicht teilen. Die Richter meinten, fast alle Drogenkonsumenten begännen mit weichen Drogen und stiegen erst nachher auf harte Drogen um. Solche sogenannte weiche Drogen habe Liggenstorfer durch den Verkauf der besagten Bücher empfohlen, obwohl in diesen Büchern auf das Verbot des Umgangs mit Cannabisprodukten hingewiesen worden war.

Am Montag, den 8. Dezember 1980, wurde der Stand des Marktfahrers Liggenstorfer anlässlich des Solothurner Monatsmarktes von der Kantonspolizei kontrolliert. Dabei wurden fünf verschiedene Buchtitel – insgesamt 21 Bücher – beschlagnahmt. Drei Buchtitel davon waren auf der sogenannten »schwarzen Liste«, und zwei Titel wurden vorsorglich zur Kontrolle eingezogen. Das Amtsgericht Solothurn-Lebern verurteilte den Angeklagten Liggenstorfer am 16. März 1981 u.a. wegen des Anbietens dieser Bücher auf dem Monatsmarkt zu drei Wochen Gefängnis auf Bewährung mit einer Bewährungsfrist von zwei Jahren und einer Buße von Fr. 200.–.

Roger Liggenstorfer akzeptierte das Urteil nicht und legte Widerspruch ein. Dem Widerspruch (der Appellation) legte er diverse neue Beweismittel bei; so eine Rechnung des Kaufhauses Nordmann (seinerzeit das größte Kaufhaus in Solothurn) mit diversen dort erworbenen Aufklebern mit Sprüchen wie »Enjoy Cocaine«, »Marijuana, nature's way of saying high ...« und andere mehr; so eine Rechnung von Coop-City mit dem dort erworbenen Aufkleber mit dem Spruch »Enjoy Cocaine«; so das Buch »Pflanzen der Götter« von Albert Hofmann und Richard E. Schultes (Hallwag Verlag) sowie das Buch »Drogen – Sucht oder Genuss« von Daniel Leu (Lenos Verlag).

Am 25. November 1981 tagte das Obergericht des Kantons Solothurn und bestätigte wider Erwarten das Urteil des Amtsgerichtes. Auf die von Liggenstorfer eingereichten neuen Beweismittel ging das Gericht überhaupt nicht ein. (Es wurden auch keine Verfahren gegen das Kaufhaus Nordmann und gegen Coop-City eingeleitet. Auch die Verlage Hallwag und Lenos blieben unbehelligt.). Das Obergericht erkannte zwar, dass die Liste der Bundesanwaltschaft keine Verbotsliste sei, sondern lediglich eine Sammlung von bei der Bundesanwaltschaft eingegangenen mitteilungspflichtigen Urteilen war und somit vornehmlich als informatorisches Hilfsmittel diente. Dennoch bestätigte das Obergericht das Urteil der Vorinstanz.

In den Medien wurde das Urteil mit Befremden aufgenommen. Neben der Härte der Strafe überraschte vor allem die Begründung des Urteils: Die Bundesanwaltschaft hatte nämlich kein Recht, Bücher als »Betäubungsmittel-Literatur« zu untersagen oder zu verbieten. Ihre Aufgabe war lediglich, Literatur, die »geeignet ist, gegen das Betäubungsmittelgesetz zu verstoßen«, an die zuständigen Staatsanwälte der Kantone weiterzuleiten. Über eine allfällige Beschlagnahmung dieser Literatur hatten die kommunalen und kantonalen Gerichte zu befinden. Die Gerichte waren lediglich verpflichtet, ihre Urteile an die Bundesanwaltschaft weiterzuleiten, weil sie als Schweizerische Zentralstelle für den unerlaubten Betäubungsmittelverkehr amtet.

Für die Verwirrung des Solothurner Einzelrichters war die Bundesanwaltschaft mitverantwortlich, da sie ein internes und nicht öffentliches »Verzeichnis der in der Schweiz richterlich eingezogener Betäubungsmittel-Literatur« zur Verfügung stellte, jedoch ohne eine aufklärende Mitteilung über den Stellenwert der Liste. Beim Solothurner Amtsgericht wurde das Verzeichnis zu einer »schwarzen Liste« umgedeutet, obwohl außer der Bundesanwaltschaft niemanden bekannt war, welche Gerichte unter welchen Umständen welche Urteile gefällt hatten. Diese Tatsache ist deshalb von Bedeutung, weil dem Marktfahrer vorgeworfen wurde, vorsätzlich gehandelt zu haben. Die drei besagten Bücher auf der Liste der Bundesanwaltschaft wurden zuvor in drei verschiedenen Kantonen richterlich eingezogen, nämlich in Appenzell-Ausserrhoden (1978), im Aargau (1979) und im Wallis (1979). Außer der Beschlagnahmung dieser Bücher und der Übernahme der Verfahrenskosten wurde nichts verfügt; die drei Betroffenen erhielten weder eine Strafe noch eine Buße.

Das Obergericht machte zwar im zweiten Prozess klar, dass die erstinstanzliche Verurteilung bloß wegen der Liste der Bundesanwaltschaft nicht zulässig war, hielt aber trotzdem am Urteil fest und bestätigte die bedingte Gefängnisstrafe (drei Wochen Gefängnis mit einer Bewährungsfrist von zwei Jahren) und die Buße von 200 Franken.

Der Marktfahrer Roger Liggenstorfer ließ sich durch das Urteil nicht beirren. Er gründete die Auslieferung und Versandbuchhandlung »Ganesh Press« in Hundwil im Appenzellerland (1982), danach den »Nachtschatten Verlag« in Grenchen (1984) und danach die Fachbuchhandlung »Dogon« in Solothurn (1985), um Fachbücher zum Thema Drogen unter die Leute zu bringen. Auch die Staatsanwaltschaft ließ sich nicht beirren und führte am 13. Februar 1984 und am 27. März 1984 Hausdurchsuchungen in den Büroräumlichkeiten und im Lager der »Ganesh Press« durch. Dabei wurden zahlreiche Bücher sowie Geschäftsunterlagen beschlagnahmt. Zu erwähnen ist dabei, dass »Ganesh Press« verschiedene Buchhandlungen mit den fraglichen Büchern belieferte. Gemäß der Einschätzung des Polizeikommandos Appenzell-Ausserrhorden haben diese Buchhandlungen die besagten Bücher mit ziemlicher Sicherheit weiterverkauft und hätten sich somit ebenfalls schuldig gemacht. Am 16. September 1986 wurde diese Angelegenheit vor dem Amtsgericht Solothurn-Lebern verhandelt. Nicht nur wegen der Medienschelte nach seinem Urteil vom 16. März 1981 wurde der renommierte Gutachter, Prof. Dr. med. Hans Kind, Direktor der Psychiatrischen Poliklinik des Universitätsspitals Zürich, für dieses Gerichtsverfahren bestellt. Prof. Kind legte eine differenzierte Bewertung der beschlagnahmten Bücher vor, wobei er nur bei zwei Titeln (Nebukadnezars Traum und Oh Amsterdam) eine eindeutige »Anleitung zum Erwerb und Konsum von illegalen Drogen« zu erkennen vermochte.

Das Amtsgericht Solothurn-Lebern sprach Roger Liggenstorfer in den meisten Anklagepunkten frei, er wurde jedoch u.a. verurteilt wegen des Verkaufs des Buches Nebukadnezars Traum sowie wegen der Erleichterung des widerrechtlichen Aufenthaltes eines Ausländers (Deutscher) in der Zeit von Januar 1983 bis Februar 1984. Die Bücher Oh Amsterdam (20 Exemplare) und Nebukadnezars Traum (1 Exemplar) wurden eingezogen und der Vernichtung zugeführt, alle übrigen vorsorglich beschlagnahmten Titel wurden dem Beschuldigten wieder herausgegeben. Das Honorar des amtlichen Verteidigers Pierre Joset wurde auf Fr. 3660.– festgesetzt, zahlbar durch den Staat Solothurn, vertreten durch die Gerichtskasse. Davon waren dem Staat Solothurn durch den Beschuldigten Fr. 700.– (19%) zurück zu erstatten. Von den Kosten des Verfahrens (ohne Pflichtverteidigung) von insgesamt Fr. 1.780.– gingen Fr. 1.480.– (83%) zu Lasten des Kantons und Fr. 300.– (17%) zu Lasten des Beschuldigten. Der Beschuldigte wurde verwarnt und zur Zahlung einer Buße von Fr. 400.– verurteilt.

Mit diesem Urteil wurde die Zensur zahlreicher Bücher in der Schweiz beendet und Roger Liggenstorfer gab in den folgenden Jahren viele Fachbücher zum Thema Drogen heraus. Der Nachtschatten Verlag veröffentlichte das kulturelle Erbe der Gebrauchsmuster verschiedenster psychotrop wirkender Substanzen in gedruckter Form und sorgt somit für die dauerhafte Überlieferung dieses kulturellen Erbes an die kommenden Generationen.

Samstag, 5. Dezember 2009

Warum Legalisieren?


Deshalb treten Ich für eine Cannabislegalisierung ein -

Ein kurzer Überblick

1. Die Verfolgung mehrerer hunderttausend Cannabiskonsumenten in Deutschland und Luxemburg ist völlig unverhältnissmäßig und hat keinerlei positive Signalwirkung. Es führt viel mehr zu einer unnötigen Belastung der Polizei und Zollwache, einem Glaubwürdigkeitsverlust des Staates u.a. bei Warnungen vor harten Drogen und bringt (durch Vermischung der Märkte harter und weicher Drogen, mangelnde Qualitätskontrolle, keine Altersüberprüfung bei der Abgabe auf dem Schwarzmarkt, unötige Kriminalisierung der Konsumenten und damit verbundener Arbeitsplatzverlust etc.) alle deutschen und luxemburgischen Cannabiskonsumenten unnötig in Gefahr. Ohne eine Cannabislegalisierung ist effizienter Jugendschutz, sowie ehrliche Aufklärung und Prävention unmöglich!

Es ist doch einsehbar, dass jugendliche und erwachsene Cannabiskonsumenten viel weniger gefährdet sind, wenn sie ihr Genussmittel in staatlich kontrollierten Coffeeshops kaufen können, als wenn sie dazu in den illegalen, unkontrollierbaren Schwarzmarkt gedrängt werden.

2. Die Tatsache, dass in den Niederlanden, wo Cannabis de-fakto frei erhältlich ist, die Zahl der Konsumenten im oder (in Teilbereichen) sogar unter dem europäischen Durchschnitt liegt, ohne dass hundertausende harmlose Bürger staatlich verfolgt werden zeigt, dass erfolgreiche Drogenpolitik auch ohne Cannabisprohibition möglich ist!

3. Es ist schlichtweg lächerlich eine jahrtausende alte, auch als Droge verwendet relativ harmlose Kulturpflanze erwachsenen, verantwortungsbewussten Bürgern zu “verbieten”. Vor allem angesichts der Tatsache, dass dieses Verbot offensichtlich nicht durchsetzbar ist.

4. Konsumenten von Cannabis haben in der Regel kein Schuldbewußtsein und empfinden sich nicht als strafwürdige, Dritte schädigende Täter. Die Strafbedrohung und -verfolgung wird daher oft als ungerechte Reglementierung abgelehnt und ignoriert. Es kann nicht ausgeschlossen werden, daß die Attraktivität des Verbotenen zusätzlich eine verführerische Aufforderung zum Weitermachen mit sich bringt.

5. Cannabis macht nicht physisch und nur ca. 2% der Konsumenten die nur Cannabis und keine anderen, harten Drogen konsumieren psychisch abhängig. Den Problemfällen (die es sicherlich auch gibt) könnte ohne dem Prohibitionsdruck und mit den Mitteln einer Cannabisbesteuerung wesentlich effizienter geholfen werden.

6. Es gibt keinen Beweis für den Abbau zerebraler Funktionen und Intelligenzleistungen selbst durch chronischen Cannabisgebrauch. Bei Gelegenheitskonsumenten erst recht nicht. Der Hauptwirkstoff von Cannabis (THC) dockt an körpereigene Anandamidrezeptoren an und entfaltet so seine Wirkung. Es ist also kein Rausch durch Betäubung oder Abtötung von “Gehirnzellen”.

7. Während bei Alkohol schon ca. die 8-fache Rauschdosis tödlich wirkt, müsste bei Cannabis für eine letale Dosis mehr als die tausendfache (!) Menge konsumiert werden, die zum Zustandekommen eines Rausches benötigt wird. In der Praxis ist dies unmöglich. Noch nie ist weltweit eine Person an einer Cannabisüberdosierung verstorben.

8. Cannabis ist in vielen Bereichen eine hervorragende Medizin die bei einer Legalisierung von jedem praktisch ohne Aufwand und Kosten gezüchtet werden könnte. Der Preis syntetischer THC Präparate hingegen liegt bei z.B. 780 Euro für 60 Kapseln Marinol.

9. Alkohol und Nikotin sind sowohl für den Einzelnen als auch gesamtgesellschaftlich evident gefährlicher als Cannabisprodukte.

10. Cannabis ist längst wieder kulturell integriert. Es hat sich mittlerweile eine sehr große Cannabis(sub)kultur gebildet.

11. Eine Cannabislegalisierung würde hunderte neue Arbeitsplätze schaffen und gleichzeitig den vorarlberger und österreichischen Bauern eine Basis für ihr wirtschaftliches Überleben liefern, da Cannabis ohne großen Aufwand anbaubar ist und schon im Grammbereich Preise von mehreren Euro erzielt.

12. Wird lediglich der Konsum bzw. Besitz “entkriminalisiert”, Anbau und Handel bleiben jedoch strafbar und damit im kriminellen Milieu ist eine Trennung der Märkte harter und weicher Drogen nicht möglich und anstatt des Staates, legalen Verkäufern verdient weiterhin die organisierte Kriminalität am Cannabishandel.

13. Die Kriminalisierung Anfang des 20. Jahrhunderst erfolgte nicht aus gesundheitlichen, sondern vor allem wirtschaftlichen Interessen. Die Cannabisfaser sollte als Konkurrent der neu entdeckten Kunstfaser ausgeschaltet werden. Noch immer ist deshalb der Anbau auch THC-losen Hanfs in weiten Teilen der USA verboten.

Freitag, 4. Dezember 2009

CANNABIS SOCIAL CLUBS: DAS SPANISCHE MODEL


In Spanien ist das Konsumieren von Cannabis bis zu einen gewissen Grad toleriert. Aber es gibt noch einiges zu tun, denn in den Dekaden der Prohibition haben die Massenmedien die Pflanze und ihre Nutzen stigmatisiert.

Das Gesetz sieht Gefängnisstrafen für diejenigen vor, die Anbauen und Besitzen mit dem Zweck des Handels. Außerdem gibt es noch Bußgelder für diejenigen, die Besitzen und Konsumieren in öffentlichen Plätzen. Trotzdem sind Konsum und Produktion für den Eigenbedarf erlaubt. Diese juristische Zweideutigkeit erzeugt nachteilige Effekte, nicht nur bei denen die für den Eigenbedarf anbauen – wo Polizeiinterventionen gegen Kleinstbauern an der Tagesordnung sind – sondern auch in der Gesellschaft als ganzes. Es gibt einen Anstieg bei den Diebstählen mit Cannabisbezug und es wird keine Polizei eingeschaltet, da die Gärtner Angst vor der Strafverfolgung haben. Das alles Arbeitet dem Schwarzmarkt zu.

Vor einigen Jahren hat die Regionalverwaltung von Andalusien eine juristische Klarstellung über die Kriterien, um Abgabestellen für Cannabis zu schaffen, verlangt. Damit sollte es innerhalb eines gesetzlichen Rahmens Cannabis für medizinisches oder rekreative Zwecke geben. Die Schlussfolgerung der Initiative war, dass man nur in Einklang mit den Gesetzen stehen könne, wenn diese Abgabestellen privat, geschlossen für die Öffentlichkeit und nur für Gewohnheitsgebraucher von Haschisch oder Marihuana (Cannabisblüten) wären. Cannabis sollte nur in geringen Mengen abgegeben und der Konsum noch in dem Gebäude stattfinden.

Nach der Veröffentlichung von diesem Bericht sind die ersten kollektiven Pflanzungen aus dem Boden geschossen. Mit der Erfahrung einiger Organisationen über die letzte Dekade haben sich diese Initiativen zu den sogenannten Cannabis Social Clubs (CSC) entwickelt. In diesen nicht-kommerziell ausgelegten Clubs wird Cannabis an Erwachsene abgegeben.

Einer der unumstrittensten Leistungen der CSCs ist die Reduzierung der Risiken und Schäden durch den Konsum von Cannabis, da die Konsumenten einen Zugang zu sauberen und hochqualitativen Produkten erhalten. Es hilft auch hinsichtlich der rechtlichen Seite, da die Konsumenten Zugang zu den Produkten haben, ohne sich auf den Schwarzmarkt begeben zu müssen, was wiederum Probleme mit der Strafverfolgung vermeidet, und so weiter..

CSCs bieten auch die üblichen Dienste eines Vereins, etwa Rechtsberatung und Informationen über die Substanz, mit dem Ziel, einen sicheren und verantwortungsvollen Umgang damit zu erreichen. Weiterhin wird ein Konsument, der auch CSC Mitglied ist, durch die Zugehörigkeit zu einem kollektiven politischen Projekt ein Aktivist für die Reform der Drogenpolitik. Er gibt sein Geld nicht länger dem Schwarzmarkt um die Substanz zu erhalten.

CSCs versuchen eine Möglichkeit für Konsumenten darzustellen, einen fairen Preis für Cannabisprodukte zu erhalten, sodass es kein Luxusgut wird, das schwer zu bekommen ist. Es ermöglicht auch den Bezug von Hanfsamen aus einer großen Auswahl, so dass alle ein Produkt wählen können, dass den Effekt produziert, den sie haben möchten.

Das aktuelle CSC Modell der Vereinigung der Cannabisorganisationen FAC beschränkt den täglichen Bedarf pro Mitglied auf 2 Gramm. Somit wird das Risiko, dass das Produkt in die Hände einer dritten Person fällt, auf ein Minimum reduziert. Wenn ein Mitglied dabei erwischt wird, Cannabis weiterzugeben, kann dies zu seinem Ausschluss führen. Das Limit wird nicht in speziellen Fällen angewendet, in denen es um medizinische Nutzer/innen dreht, die eine höhere Dosis benötigen.

Die CSCs helfen auch den Mitgliedern mit Informationen und Tipps um eine eigene Cannabispflanzung anzulegen, wenn diese Beschränkungen zu restriktiv erscheinen.

Zusammenfassend sind Cannabis Social Clubs nicht bloß Orte, zu denen Leute gehen um Cannabis zu bekommen. Sie sind ein Vorschlag von besorgten Bürgern an die Gesellschaft und ihre Institutionen. Mit ihrer Hilfe kann das Modell die Hauptprobleme mit Drogen reduzieren.

Es reduziert die Ausmaße des Schwarzmarkts, Konsumenten haben Zugang zu einem nicht-veränderten, qualitativ hochwertigen Produkt, der Zugang für Minderjährige wird eingeschränkt – was auch die Möglichkeit eines zukünftigen Missbrauchs des Produktes reduziert und letztendlich auch therapeutischen Zwecke ermöglicht.

Dieses Modell erzeugt nicht die Probleme, die mit Drogentourismus verbunden sind, so wie es bei den Coffeeshops in den Niederlanden erlebt wird. Es verstößt auch nicht gegen irgendeine der UN Vereinbarungen zu Drogen, welche von allen EU-Ländern unterschrieben wurde.

Diese Vereinbarungen verbieten Cannabisproduktion und Verteilung, aber überlässt es den Nationalregierungen die Möglichkeit, einen legalen Rahmen für den Konsum zu schaffen. Cannabis Social Clubs können diesen Rahmen nutzen um den Eigenbedarf zu organisieren, so wie es für das Land am besten erscheint.

Als Teil dieses Projektes wurde auf der Spannabis Hanffachmesse in Barcelona von der FAC ein CSC Modellhandbuch präsentiert, um Personen die einen neuen Club eröffnen oder organisieren wollen. Um den Namen „Cannabis Social Club“ zu führen muss ein Protokoll geführt werden, welche nicht ernsthafte Vorschläge filtert und hilft zu zeigen, ob ein Kollektiv geneigt ist, an dem politischen Kampf für Cannabisnormalisierung teilzunehmen. Um das CSC Modell zu definieren, organisierte die FAC das erste Treffen der Cannabis Social Clubs in Murguia am 20.-22. November 2009. Bei diesem Treffen wurden neue Clubs über die Sachlage informiert und sich in Referaten, Diskussionen und Workshops über die Strategie ausgetauscht.

Wir glauben, dass die Cannabisbewegung einen weiteren Schritt zu gehen hat, und da wir die gleichen Anliegen wie die Cannabisindustrie haben, starteten wir eine Kampagne um die Industrie in unseren Kampf einzubinden. Ein Hinweis mit dem FAC Logo wird erstellt, um in Growshops zu zeigen, dass sie an diesem Kampf teilhaben.

Diese Kampagne wurde auf der ExpoCannabis Hanffachmesse in Madrid vorgestellt.

Ein weiteres kurzfristiges Ziel ist ein Treffen des Hanfsektors in 2010 zu organisieren. Hier sollen Repräsentative der gesamten Cannabisbewegung, seien es Rechtsexperten, Aktivisten, Gewerbetreibende, Philosophen, Medien .. zusammentreffen und reden.

In diesem Moment macht die spanische antiprohibitionistische Bewegung wichtige Schritte. Wir hoffen im Frühjahr, zusammen mit den Organisationen FAUDAS und ENLACE das erste zivilgesellschaftliche Forum zu feiern. Mit diesen beiden Verbündeten haben wir bisher sehr gute Ergebnisse erzielt. Wir entwickeln langsam eine gemeinschaftliche Vision und tauschen Erfahrungen und Informationen aus. Wir bedenken dabei auch unsere Relevanz für ENCOD und unsere zunehmende Beteiligung an dieser Plattform.

Zum Schluss möchten wir Gaspar Fraga González erwähnen, der uns am 17. Oktober für immer verlassen hat und an den wir uns immer in Liebe erinnern. Gaspar war ein großartiger Cannabisaktivist , der viel für die gesellschaftliche Akzeptanz der Pflanze getan hat und den Weg für die Cannabisnormalisierung gelegt hat.

Federación de Asociaciones Cannábicas

Drogen-Politik in Island

Island war bis vor kurzem für unsere Redaktion ein fast weißes Blatt, Insider-Infos schwer zu bekommen, da es dort keinerlei Kifferplattformen oder gar eine Legalisierungsbewegung gibt.
Island hat, wie Schweden, Norwegen und Finnland auch, eine streng prohibitionistische Cannabispolitik. Doch auch auf Island ist der Genuss von Hanf, besonders in der jüngeren Generation, so verbreitet wie fast überall. Hiervon hat uns der Bericht von bstoned, der auf der Wikingerinsel als Austauschschüler gelandet ist, überzeugt.

Heute ist es Hanf, früher war es Alkohol

1908 wurde Alkohol in Island komplett verboten, da sehr viele Leute große Alkohol-Probleme hatten. 1920 wurden einige Weine aus Spanien dann wieder zugelassen, aber nur weil Island Fisch an Spanien verkauft hatte und die Spanier somit verlangten, dass die Isländer dafür auch ihren Wein importieren sollten. Im Laufe der Zeit hat die Prohibition das Volk dann doch sehr bedrückt und so kam es, dass im Jahre 1933 bei einer Volksabstimmung Alkohol wieder legalisiert wurde. Aber es gab dennoch einen großen Bevölkerungsanteil, der gegen die Legalisierung war, man glaubte, dass die Leute nur noch betrunken sein werden. Schließlich einigte man sich auf den Kompromiss, alle alkoholischen Getränke außer Bier zu erlauben. Das wiederum öffnete dem illegalen Bierhandel Tür und Tor.
Man durfte Bier in anderen Ländern kaufen, der Import war eine Art Grauzone. Zu dieser Zeit waren Schiffs-und Flugzeugbesatzungen sehr gefragt, denn sie konnten sowohl am Flughafen als auch am Hafen Bier kaufen und mitbringen. Alle anderen Isländern blieben nur Wodka und Wein.
In den 1980er Jahren kam es dann doch zu dem Punkt, an dem die Leute ihr Bier trinken wollten, und so wurde im Parlament 1988/1989 das Verbot aufgehoben. Am 1 März 1989 durfte man dann zum ersten mal Bier in einer Bar kaufen. Seitdem ist am 1 März auch der Isländische Biertag. Alkohol ist in Island ab 20 Jahren und nur in speziell lizenzierten Läden erhältlich.

Marihuana in Island
Marihuana und jegliche andere Cannabis Produkte sind natürlich illegal. Nach einem am 06.02.1997 von der Regierung unterzeichneten Plan der schwedisch-geführten Organisation ECAD sollte Island bis 2002 drogenfrei werden.
Wie die meisten Länder hat Island den „Single Convention Act“ der UNO unterschrieben und sich so dem drogenpolitischen Diktat der USA , so wie die meisten Länder Europas es getan haben, untergeordnet. In Island ist Gras streng verboten, aber dennoch leicht erhältlich. Man könnte denken, dass aufgrund der Kälte in Island und den allgemeinen schlechten Wetterbedingungen Marihuana eher importiert wird. Aber dies ist eigentlich nicht der Fall. Indoor ist auch hier mittlerweile das Stichwort. In der Isländischen Zeitung oder auf www.mbl.is liest man ein bis zweimal pro Monat, dass bei einer großen Pflanzenzucht in die Gewächshäuser eingebrochen und Lampen entwendet wurden. Auf Island gibt es halt keine Growshops. Wenn Marihuana dennoch importiert wird, kommt es über den Seeweg aus Dänemark oder auch aus Holland: Der Hanffachverkäufer fährt mit dem Schiff nach Dänemark und dann weiter nach Holland. Dort wird eingekauft und dann geht’s den gleichen Weg zurück. Ihr könnt euch ja die Kurse vorstellen, aber dazu später mehr. Was die meisten Isländer anscheinend noch nicht begreifen, ist, dass die Lampen sehr viel Strom ziehen und deshalb auch sehr auffällig und leicht zu entdecken sind. So liest man auch hierzulande manchmal, dass Grower hochgenommen werden, weil ihre Stromrechnung auffällig hoch war.

Schwarzmarkttag
Letzte Woche habe ich mir nach langer Pause mal gedacht, ich könnte mir ja mal ein Gramm Gras kaufen. Dazu habe ich dann erstmal meine Freunde angerufen, die mich daraufhin mit einem Auto abgeholt haben. Der Kauf an sich hat etwas Abenteuerliches:
Man ruft den „Dealer“ an und der sagt: „Ich warte gerade hier auf dem Parkplatz bei xy auf z ...“. Dann fährt man hin und kauft ein. Das Komische ist, dass es extrem auffällig ist, auf dem Parkplatz eines schon seit 19 Uhr geschlossenen Einkaufscenter alleine in einem Auto zu sitzen und Gras zu verkaufen. Das ist nicht gerade sehr professionell. Der durchschnittliche Kurs liegt bei 5000 isländischen Kronen, also um die 27€(!). Zudem war es auch noch recht feucht. Es sollte Skunk sein, aber davon war ich nicht so überzeugt. Was hier auch sehr oft passiert ist, dass die „Dealer“ das Weed mit den Calixblättern (Anmerkung: die großen Sonnensegel neben den Blüten, die kaum Wirkstoff enthalten) strecken. Unglaublich dreist. Von der Hasch-Qualität will ich gar nicht erst anfangen. Die haben so etwas wie einen Ice-o-Lator noch nie gesehen. Die Polizei in Island kümmert sich nicht besonders ums Kiffen. Die hat Besseres zu tun, als harmlose Drogenkonsumenten zu jagen. Natürlich sollte man nicht unbedingt in der Öffentlichkeit seine Tüte rauchen, aber abends auf dem Heimweg vom Restaurant geht es schon. Eigentlich so wie in Deutschland vor zehn Jahren. Wo man noch gemütlich im Park gesessen hat und seine Tüte rauchen konnte.


Heute ist es Hanf, früher war es Alkohol
1908 wurde Alkohol in Island komplett verboten, da sehr viele Leute große Alkohol-Probleme hatten. 1920 wurden einige Weine aus Spanien dann wieder zugelassen, aber nur weil Island Fisch an Spanien verkauft hatte und die Spanier somit verlangten, dass die Isländer dafür auch ihren Wein importieren sollten. Im Laufe der Zeit hat die Prohibition das Volk dann doch sehr bedrückt und so kam es, dass im Jahre 1933 bei einer Volksabstimmung Alkohol wieder legalisiert wurde. Aber es gab dennoch einen großen Bevölkerungsanteil, der gegen die Legalisierung war, man glaubte, dass die Leute nur noch betrunken sein werden. Schließlich einigte man sich auf den Kompromiss, alle alkoholischen Getränke außer Bier zu erlauben. Das wiederum öffnete dem illegalen Bierhandel Tür und Tor.
Man durfte Bier in anderen Ländern kaufen, der Import war eine Art Grauzone. Zu dieser Zeit waren Schiffs-und Flugzeugbesatzungen sehr gefragt, denn sie konnten sowohl am Flughafen als auch am Hafen Bier kaufen und mitbringen. Alle anderen Isländern blieben nur Wodka und Wein.
In den 1980er Jahren kam es dann doch zu dem Punkt, an dem die Leute ihr Bier trinken wollten, und so wurde im Parlament 1988/1989 das Verbot aufgehoben. Am 1 März 1989 durfte man dann zum ersten mal Bier in einer Bar kaufen. Seitdem ist am 1 März auch der Isländische Biertag. Alkohol ist in Island ab 20 Jahren und nur in speziell lizenzierten Läden erhältlich.

Marihuana in Island
Marihuana und jegliche andere Cannabis Produkte sind natürlich illegal. Nach einem am 06.02.1997 von der Regierung unterzeichneten Plan der schwedisch-geführten Organisation ECAD sollte Island bis 2002 drogenfrei werden.
Wie die meisten Länder hat Island den „Single Convention Act“ der UNO unterschrieben und sich so dem drogenpolitischen Diktat der USA , so wie die meisten Länder Europas es getan haben, untergeordnet. In Island ist Gras streng verboten, aber dennoch leicht erhältlich. Man könnte denken, dass aufgrund der Kälte in Island und den allgemeinen schlechten Wetterbedingungen Marihuana eher importiert wird. Aber dies ist eigentlich nicht der Fall. Indoor ist auch hier mittlerweile das Stichwort. In der Isländischen Zeitung oder auf www.mbl.is liest man ein bis zweimal pro Monat, dass bei einer großen Pflanzenzucht in die Gewächshäuser eingebrochen und Lampen entwendet wurden. Auf Island gibt es halt keine Growshops. Wenn Marihuana dennoch importiert wird, kommt es über den Seeweg aus Dänemark oder auch aus Holland: Der Hanffachverkäufer fährt mit dem Schiff nach Dänemark und dann weiter nach Holland. Dort wird eingekauft und dann geht’s den gleichen Weg zurück. Ihr könnt euch ja die Kurse vorstellen, aber dazu später mehr. Was die meisten Isländer anscheinend noch nicht begreifen, ist, dass die Lampen sehr viel Strom ziehen und deshalb auch sehr auffällig und leicht zu entdecken sind. So liest man auch hierzulande manchmal, dass Grower hochgenommen werden, weil ihre Stromrechnung auffällig hoch war.

Schwarzmarkttag
Letzte Woche habe ich mir nach langer Pause mal gedacht, ich könnte mir ja mal ein Gramm Gras kaufen. Dazu habe ich dann erstmal meine Freunde angerufen, die mich daraufhin mit einem Auto abgeholt haben. Der Kauf an sich hat etwas Abenteuerliches:
Man ruft den „Dealer“ an und der sagt: „Ich warte gerade hier auf dem Parkplatz bei xy auf z ...“. Dann fährt man hin und kauft ein. Das Komische ist, dass es extrem auffällig ist, auf dem Parkplatz eines schon seit 19 Uhr geschlossenen Einkaufscenter alleine in einem Auto zu sitzen und Gras zu verkaufen. Das ist nicht gerade sehr professionell. Der durchschnittliche Kurs liegt bei 5000 isländischen Kronen, also um die 27€(!). Zudem war es auch noch recht feucht. Es sollte Skunk sein, aber davon war ich nicht so überzeugt. Was hier auch sehr oft passiert ist, dass die „Dealer“ das Weed mit den Calixblättern (Anmerkung: die großen Sonnensegel neben den Blüten, die kaum Wirkstoff enthalten) strecken. Unglaublich dreist. Von der Hasch-Qualität will ich gar nicht erst anfangen. Die haben so etwas wie einen Ice-o-Lator noch nie gesehen. Die Polizei in Island kümmert sich nicht besonders ums Kiffen. Die hat Besseres zu tun, als harmlose Drogenkonsumenten zu jagen. Natürlich sollte man nicht unbedingt in der Öffentlichkeit seine Tüte rauchen, aber abends auf dem Heimweg vom Restaurant geht es schon. Eigentlich so wie in Deutschland vor zehn Jahren. Wo man noch gemütlich im Park gesessen hat und seine Tüte rauchen konnte.

In Zukunft könnte sich das allerdings ändern:
Im November hat die Regierung eine „Aufklärungskampagne“ gestartet, die den Namen nicht verdient hat. In bester „Reefer Madness“-Traditon versucht die Regierung, durch eine abstoßend wirkende Darstellung eines Jugendlichen mit geöffneter Schädeldecke einen direkten Zusammenhang zwischen Cannabiskonsum und einer Hirnschädigung herzustellen.
Unwissenschaftlich, polemisch und unglaublich dumm-dreist. Diese Taktik zieht immer dann, wenn sachliche Argumente die eigene Position bis hin zur Unglaubwürdigkeit schwächen. Getroffene Hunde lügen.

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Ich sitze seit 15 Jahren im Rollstuhl,durch einen Unfall,seitdem habe Ich eine Querschnittlähmung. Ich leide seit dem an Chronische Hueft und Rückenschmerzen ,Spasmen,Prostataleiden und Depresionen! Die meissten Zeit,da krümmte ich mich vor Schmerzen und hatte keine Lust mehr am Leben!Ich lag ueber 2 Jahre in einem Stueck im Krankenhaus,danach wollten Sie Mich in ein Pflegeheim setzen,da Ich anscheinend nicht mehr alleine klar kamm,aber das wollte Ich nicht,denn Ich bin noch Jung und brauche auch meine Privatsphäre,da enschied Ich Mich mit Cannabis zu therapieren,da Ich Mich reichlich im Internet informiert habe! Und seit dem ich mich mit Cannabis therapiere,geht es mir wieder wunderbar,habe keine Blasenprobleme,fast keine Schmertzen mehr und ich kann wieder am Leben teilnehmen!!! Ich bin jetzt in meiner eigen Wohnung und brauche diese Medikamente nicht mehr,wo schlimme Nebenwirkungen bei Mir ausgelöst haben!!! Die einziegen "Nebenwirkungen" die Ich heute habe durch Cannabis,ist,dass Ich mal wieder Appetit habe und öfters bei guter Laune bin;-)"Nicht behindert zu sein, ist kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das uns jederzeit genommen werden kann."

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