Mittwoch, 20. Januar 2010

Richter sollen sich nicht mehr mit Kiffern herumschlagen müssen

Wer Cannabis konsumiert, soll in der Schweiz bald nur noch mit einer Ordnungsbusse bestraft werden. Das würde die Gerichte entlasten.

Bleibt verboten: Die Initiative der CVP ändert nichts an der Tatsache, dass der Besitz von Cannabis illegal ist.
Bild: Keystone

Der Cannabis-Konsum soll verboten bleiben, künftig aber nicht mehr zur Anzeige gebracht werden. Nach dem Willen der Gesundheitskommissionen (SGK) von National- und Ständerat soll Kiffen im Ordnungsbussenverfahren geahndet werden.

Die SGK des Nationalrats nahm das Anliegen wieder auf, nachdem das Volk im Herbst 2008 die Hanf-Initiative abgelehnt hatte. Die Kommission gab einer parlamentarischen Initiative der CVP-Fraktion Folge.

Am Dienstag hat die SGK des Ständerates nun ihre Zustimmung dazu erteilt, mit 8 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen. Damit kann die Subkommission Drogenpolitik der nationalrätlichen SGK einen Entwurf für einen Erlass erarbeiten.

Die CVP-Fraktion begründete die parlamentarische Initiative damit, dass die heutigen Regeln unklar seien. Es brauche Vorschriften, die verstanden würden. Bei Cannabiskonsumenten die Gerichtsmaschinerie anzuwerfen, sei nicht angebracht. Deshalb sollte der Konsum mittels Ordnungsbussen geahndet werden.

Erfahrung im Kanton St. Gallen
Ordnungsbussen für Cannabiskonsumenten gibt es bereits im Kanton St. Gallen. Konsumenten werden dort mit Ordnungsbussen von 50 Franken bestraft. Sie können aber nach wie vor auch verzeigt werden.

Beim Strafverfahren kommen zur Busse noch die Verfahrenskosten hinzu. Schweizweit werden jährlich Tausende wegen Konsums von Cannabisprodukten verzeigt. Im Jahr 2007 waren es rund 15'000 Personen, wie der Website des Bundesamtes für Statistik zu entnehmen ist.

Nein zu Hörgeräten im KVG
Nicht zugestimmt hat die SGK des Ständerates einer parlamentarischen Initiative zu Hörgeräten. Die Initiative hatte zum Ziel, die Hörgeräteversorgung von der Invaliden- in die Krankenversicherung zu übertragen. Der Nationalrat hatte ihr Folge gegeben.

Die SGK des Ständerats stellte sich jedoch einstimmig dagegen. Sie verweist in ihrer Mitteilung auf das Massnahmenpaket zur 6. IV- Revision. Dort gehe es unter anderem um Hörgeräte. Der Bundesrat habe somit bereits eine Vorlage in Arbeit.

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